Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunter Jahrgang (9)

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daß der betreffende Offizier ec. einen Privat-Pferdestall wirklich ermiethet und den- 
selben zur Unterbringung der nicht im Königlichen Stalle eingestellten etatsmäßigen 
Pferde benutzt hat. 
Fortan ist in dem vorberegten Falle zum Bezuge des höheren Stallservises (für das 1. Pferd) nur 
noch der Nachweis resp. die Bescheinigung erforderlich, daß der betreffende Offizier 2c. einen Privat- 
Pferdestall wirklich ermiethet hat 
Kriegs Ministerium z; Militair-Oekonomie-Departement. 
J. V 
Sandkuhl. Bierfreund. 
No. 561. 8. M. O. D. 4. . 
  
Nr. 223. 
Ermittelung des Charles E. Nixdorff. » 
Berlin, den 3. September 1875. 
Es wird nach Charles E. Nirxdorff recherchirt, welcher in den letzten 12 bis 15 Jahren in der Preußischen 
Armee gedient haben soll. 
Die Personal-Nachrichten über den Genannten sind bis zum 15. Oktober d. J. von dem betreffen- 
den Truppentheil an die unterzeichnete Abtheilung direkt einzusenden. 
Allgemeines Kriegs-Departement; Armee-Abtheilung B. 
Blume. 
No. 534. 8. A. 2. 
 
	        
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