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11. Zu 8. 17.
Za# bewaffneten Macht im Sinne des Gesetzes gehört auch die Marine.
ie durch das Gesetz und die Ausführungs= Destimmungen den Organen der Reichs-Militair-
Vewaliung beigelegten Befugnisse stehen daher den entsprechenden Organen der Kaiserlichen Marine gleich-
mäßig zu
Varzin, den 2. September 1875.
Der Reichskanzler.
Fürst v. Bismarck.
Beilage A.
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Marschronte.
(Zahl) Generale (Angabe der Truppentheile, welchen
..... Stabsoffiziere die Marschirenden angehören und
Kauptleute, Rittmeister und Lieutenants ob dieselben auf dem Marsche das
ertte im Offiziersrang Quartier mit oder ohne Ber-
..... Z h meister pflegung zu empfangen haben.)
..... eldwebel, Wochtmeister
..... PortepeesFahnrtche, ice-Feldwebel und
Unterärzte
Zahlmeister. spiranten
nteroffiziere
Spielleute
Gemeine
rierursThen und Diener
einjährige Freiwillige
..... Rekruten
Reservisten
Train-Soldaten
.. ... Korps- und Ober-Roßärzte
..... Roßärzte und Unter-Roßärzte
Büchsenmacer und Sattler
Offizierpferde. ... Dienstpferde
Remontepferde
gehen unter dem Kommando bes d„amen, Sharge und Truppentheil des führerzg wie umstehend näher
angegeben ist, onn.. UÜbeer. nach „ wobei auf der Strecke von.........
bis ...... .... die Eisenbahn des Dampfsschiff c) zu benutzen ist.
Für die Marschirenden ist erforderlich und unter Beachtung der umstehend abgedruckten Bestimmungen
prompt zu verabreichen:
1. Quartier (Obdach, Gelegenheit zum Kochen und Sgersroh) nach Maßgabe des QOuartierleistungs.
Saletes vom 25. Was — Iun he S. 2 be) Werh ihren ist
2. Ma erpflegung, sofern dieselbe (nach der obigen Angabe) überhaupt zu gewähren i
3. An Verpflegung ftn die Pferde nach Gewicht:
............ Gramm Hafer,
Gahl) Rationen à ............ » eu,
............ » troh.
............ » afer,
Gahh Rationen à . .... ... .... „ eu,
............ » troh.
............ «,, afer,
Gahl) Rationen à ............ » eu,
............ » troh.