Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunter Jahrgang (9)

— 199 — 
11. Zu 8. 17. 
Za# bewaffneten Macht im Sinne des Gesetzes gehört auch die Marine. 
ie durch das Gesetz und die Ausführungs= Destimmungen den Organen der Reichs-Militair- 
Vewaliung beigelegten Befugnisse stehen daher den entsprechenden Organen der Kaiserlichen Marine gleich- 
mäßig zu 
Varzin, den 2. September 1875. 
Der Reichskanzler. 
Fürst v. Bismarck. 
  
  
Beilage A. 
— — 
Marschronte. 
(Zahl) Generale (Angabe der Truppentheile, welchen 
..... Stabsoffiziere die Marschirenden angehören und 
Kauptleute, Rittmeister und Lieutenants ob dieselben auf dem Marsche das 
ertte im Offiziersrang Quartier mit oder ohne Ber- 
..... Z h meister pflegung zu empfangen haben.) 
..... eldwebel, Wochtmeister 
..... PortepeesFahnrtche, ice-Feldwebel und 
Unterärzte 
Zahlmeister. spiranten 
nteroffiziere 
Spielleute 
Gemeine 
rierursThen und Diener 
einjährige Freiwillige 
..... Rekruten 
Reservisten 
Train-Soldaten 
.. ... Korps- und Ober-Roßärzte 
..... Roßärzte und Unter-Roßärzte 
Büchsenmacer und Sattler 
Offizierpferde. ... Dienstpferde 
Remontepferde 
gehen unter dem Kommando bes d„amen, Sharge und Truppentheil des führerzg wie umstehend näher 
angegeben ist, onn.. UÜbeer. nach „ wobei auf der Strecke von......... 
bis ...... .... die Eisenbahn des Dampfsschiff c) zu benutzen ist. 
Für die Marschirenden ist erforderlich und unter Beachtung der umstehend abgedruckten Bestimmungen 
prompt zu verabreichen: 
1. Quartier (Obdach, Gelegenheit zum Kochen und Sgersroh) nach Maßgabe des QOuartierleistungs. 
Saletes vom 25. Was — Iun he S. 2 be) Werh ihren ist 
2. Ma erpflegung, sofern dieselbe (nach der obigen Angabe) überhaupt zu gewähren i 
3. An Verpflegung ftn die Pferde nach Gewicht: 
............ Gramm Hafer, 
Gahl) Rationen à ............ » eu, 
............ » troh. 
............ » afer, 
Gahh Rationen à . .... ... .... „ eu, 
............ » troh. 
............ «,, afer, 
Gahl) Rationen à ............ » eu, 
............ » troh.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.