Armee-Verordnungs-Mlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
9. Jahrgang. Berlin, den 13. Jannar 1875. Nr. 2.
Gedruckt. md in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
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besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
Nr. 10.
Schanzzeug der Infanterie und Kadallerie.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß jedes Infanterie-, Jäger= und Schützen-Bataillon an
tragbarem (von den Mannschaften zu tragendem) Schanhzeug 200 kleine Spaten, nach dem Mir vor.
Legten Modell, und 40 Beile zur Ausrüstung erhalten soll. Das Laiegg Ministenum hat hiernach das
tere zu veranlassen, auch für die Trageweise der kleinen Spaten, sowie für die Zusammensetzung des auf
den Fahrzeugen mitzuführenden — Reserve-— Schanzzeugs nähere Anordnungen zu treffen.
Pelin, den 26. November 1874.
Wilhelm.
Z ... v. Kameke.
An das Kriegs-Ministerium.
Berlin, den 3. Januar 1876.
Vorltehende Allerhöchste Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
ie bisher in Bezug auf das Schanzzeug der Infanterie, Jäger und Schützen und der Kaval-
lerie gültigen Bestimmungen werden, soweit nicht nachstehend ausdrücklich Ausnahmen dosealten sind, auf-
geheobrn und treten statt dessen fortan, und zwar bei den genannten Fußtruppen in dem Maße, als die Aus-
gabe kleiner Spaten fortschreitet, folgende Bestimmungen in Kraft:
1. Benennung, Eintheilung und Zahl.
1) Der bisherige Spaten erhält die Bezeichnung „großer Spaten“, der neu einzuführende heißt „klei-
ner Spaten". Die Bezeichnung „Feldbeil“ oder „Wagenbeil"“ fallen, wo sie noch üblich waren,
fort, und werden durch „Beil“ ersetzt.
2) Das Schanzzeug soll sich in Zukunft, wie folgt, zusammensetzen:
a. Tragbares Schanzzeug:
bei einem Infanterie-, Jäger= oder Schützen-Bataillon, im Ganzen:
200 kleine Spaten,
40 Beile;
bei einem Kavallerie-Regiment (auch bei dem Regiment der Gardes du Korps)
für jede Eskadron:
27 Beile;
b. Reserve-Schanzzeug:
bei einem Infanterie-Regiments-Stab:
Beil;