Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunter Jahrgang (9)

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Armee-Verordnungo-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
9. Jahrgang. Berlin, den 13. Gktober 1875. Nr. 21. 
  
  
  
— —— —. 
  
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. . 
heischimrcfolgtauderVekkaufeinzelnerNummemdiesedBlatteözbetPreisdekfelbmrichtetsichnadasnzahl 
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besonbetseanxeisetmäßigungfestgefchttst. 
Für die Nr. 19 dieses Blattes ist der Einzeln-Verkaufspreis auf 30 Pf. ermäßigt worden. 
  
  
Nr. 231. 
Wehr-Ordnung. 
Auf Ihren und des Kriegs-Ministers gemeinschaftlichen Bericht vom 27. d. Mts. will Ich der beifolgenden 
Deutschen Wehr-Ordnung — unter Aufhebung aller entgegen Eenden Bestimmungen, namentlich der Mili- 
tair-Ersatz-Instruktion vom 26. März 1868 — hierdurch Meine Genehmigung ertheilen. 
Berlin, den 28. September 1875. 
Wilhelm. 
Fürst v. Bismarck. 
An den Reichskanzler. 
Berlin, den 7. Oktober 1875. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee gebracht, 
daß die Beröffentlichung der Wehr-Ordnung durch das Central-Blatt für das Deutsche Reich erfolgt ist. 
de*di di Uertheilung der für den dienstlichen Gebrauch erforderlichen Exemplare der Wehr = Ordnung 
wird direkt erfolgen. 
Hinsichtlich Vernichtung der außer Kraft gesetzten Militair-Ersatz-Instruktion vom 26. März 1868 ist 
in Gemäßheit der Publikation in Nr. 15 des diesjährigen Armee-Verordnungs-Blattes zu verfahren. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 208/10. A. I. 
  
Nr. 232. 
Heer-Ordnung. 
Auf Ihren Vortrag genehnage Ich unter Aufhebung aller entgegenstehenden Bestimmungen — namentlich der 
Instruktion über die Behandlung und Ausbildung der einjährig Freiwilligen vom 11. Dezember 1866, der 
Verordnung, betreffend die Organisation der Landwehr-Behörden und die Dienstverhältnisse der Mannschaften 
des Beurlaubtenstandes, vom 5. September 1867 und der Verordnung, betreffend die Dienstverhältnisse der 
Offiziere des Beurlaubtenstandes, vom 4. Juli 1868 — zur militairischen Ergänzung der von Mir unterm 
heutigen Tage genehmigten Wehr-Ordnung die beifolgende Heer-Ordnung. 
Berlin den 28. September 1875. 
Wilhelm. 
An den Kriegs-Minister. v. Kameke.
	        
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