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Armee-Verordnungo-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
9. Jahrgang. Berlin, den 13. Gktober 1875. Nr. 21.
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anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. .
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besonbetseanxeisetmäßigungfestgefchttst.
Für die Nr. 19 dieses Blattes ist der Einzeln-Verkaufspreis auf 30 Pf. ermäßigt worden.
Nr. 231.
Wehr-Ordnung.
Auf Ihren und des Kriegs-Ministers gemeinschaftlichen Bericht vom 27. d. Mts. will Ich der beifolgenden
Deutschen Wehr-Ordnung — unter Aufhebung aller entgegen Eenden Bestimmungen, namentlich der Mili-
tair-Ersatz-Instruktion vom 26. März 1868 — hierdurch Meine Genehmigung ertheilen.
Berlin, den 28. September 1875.
Wilhelm.
Fürst v. Bismarck.
An den Reichskanzler.
Berlin, den 7. Oktober 1875.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee gebracht,
daß die Beröffentlichung der Wehr-Ordnung durch das Central-Blatt für das Deutsche Reich erfolgt ist.
de*di di Uertheilung der für den dienstlichen Gebrauch erforderlichen Exemplare der Wehr = Ordnung
wird direkt erfolgen.
Hinsichtlich Vernichtung der außer Kraft gesetzten Militair-Ersatz-Instruktion vom 26. März 1868 ist
in Gemäßheit der Publikation in Nr. 15 des diesjährigen Armee-Verordnungs-Blattes zu verfahren.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 208/10. A. I.
Nr. 232.
Heer-Ordnung.
Auf Ihren Vortrag genehnage Ich unter Aufhebung aller entgegenstehenden Bestimmungen — namentlich der
Instruktion über die Behandlung und Ausbildung der einjährig Freiwilligen vom 11. Dezember 1866, der
Verordnung, betreffend die Organisation der Landwehr-Behörden und die Dienstverhältnisse der Mannschaften
des Beurlaubtenstandes, vom 5. September 1867 und der Verordnung, betreffend die Dienstverhältnisse der
Offiziere des Beurlaubtenstandes, vom 4. Juli 1868 — zur militairischen Ergänzung der von Mir unterm
heutigen Tage genehmigten Wehr-Ordnung die beifolgende Heer-Ordnung.
Berlin den 28. September 1875.
Wilhelm.
An den Kriegs-Minister. v. Kameke.