Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunter Jahrgang (9)

— 236 — 
r. 237. 
olanmtmachung eines Nachtrag- Verzeichnß#e solcher höheren Lehr anstalten, welche zur Ausstellun 
gültiger Zeugnisse über die w senschaftlich- Laniftiatien zum einjäöhrig = freiwilligen Militoirdien 
erechtigt find. 
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 1. April d. Is. (Central-Blatt Seite 201) wird hierdurch zur öffeut- 
lichen Kenntniß gebracht, daß die in dem anliegenden Nachtrags-Verzeichnisse aufgeführten höheren Lehr- 
anstalten, die Fortdauer ihrer, den Anforderungen genügenden Einrichtungen vorausgesetzt, zur Ausstellung 
gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualisikation zum einjährig-freiwilligen Militairdienst berechtigt sind. 
Die unter E. aufgeführten Anstalten dürfen solche Zeugnisse nur an Grund einer im Beisein eines 
Regierungs-Zemmifsars abgehaltenen wohlbestandenen Entlassungsprüfung ausstellen, für welche das Reglement 
ven der Aufsichtsbehörde Gnehmigt ist. 
Berlin, den 21. September 1875. 
Das Reichskanzler Amt. 
Delbrück. 
Nachtrags-Verzeichniß 
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger #4— e ũber die wissenschaftliche Qualisilation 
zum einjährig-freiwilligen Militairdienst berechtigt sind. 
A. Realschulen erster Ordnung. 
Königreich Sachsen. 
Die stlädtische Realschule zu Freiberg. 
B. Progymnasien. 
Königreich Preußen. 
a. Provinz Pommern. 
Das Progymnasium zu Garz a. O. 
b. Provinz Sachsen. 
Das Progymnasium zu Sangerhausen. 
. Rheinprovinz. 
Das Progymnastum zu Malmedy. . 
C. Realschulen zweiter Ordnung. 
S 
Provinz Pommern. 
Die Rcalschule zu Stettin. 
.SHöbere Bürgerschulen. *r*- · 
a. Die den Gymnasien in den entsprechenden Klassen gleichgestellten G. 154, 2, d. der Militair-Ersatz-Instruktion.) 
I. Königreich Preußen. 
a. Provinz Brandenburg. 
Die Realklassen des Gymnasiums zu Kottbus. 
b. Provinz Sachsen. 
Die höhere Bürgerschule zu Mühlhausen. 
. Provinz Schleswig-Holstein. 
Die höhere Bürgerschule zu Sonderburg. 
d. Provinz Hannover. 
Die höhere Bürgerschule zu Otterndorf. 
„ „ - zu Nelzen. 
II. Großherogihum Oldenburg. 
Die Nealabtheilung des Progymnasiums zu Birkenfeld. 
III. Elsaß-Lothringen. 
Das Roeal-Progymnasium zu Gebweiler. 
b. Die Übrigen (§. 154, 2. f. ebenda).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.