— 237 —
I. Königreich Prenßen.
a. Provinz Brandenburg.
Die höhere Bürgerschule zu Nauen. .
b. Provinz Schlesien.
Die höhere Bürgerschule zu Striegau.
e. Provinz Hannover.
Die höhere Bürgerschule zu Hameln.
d. Provinz Westfalen.
Die höhere Bürgerschule zu Unna.
II. Großherzogihnm Mecklenburg Schwerin.
Die höhere Bürgerschule zu Grabow.
III. Herzogthnm Anhalt.
Die Realklassen des Gymnasiums zu Zerbst.
E. Andere Lehranstalten.
(8. 154, 4. ebenda).
Privat-Anstalten.
I. fKönigreich Sachsen.
Das moderne Gesammt-Gymnasium des Dr. Karl Kühn zu Leipzig.
II. Perzogthum Brannschweig.
Die Hrioat-Lehranstalt des Dr. Günther zu Braunschweig.
Die Jacabson-Schule zu Seesen.
Berlin, den 2. Oktober 1875.
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Voigts-Rhetz. v. Caprivi.
No. 22. 10. 75. A. 1.
Nr. 238.
Gewährung der Tagegelder an Unteroffiziere bei Führung von Pulver-Transporten.
Berlin, den 2. October 1875.
Werden mit der Führung von Pulver-Transporten — an Stelle von Offizieren — Unteroffiziere (Zeug-
feldwebel 2c.) beauftragt, so erhalten dieselben, gleichwie die Offiziere (§. 5 der Verordnung, betreffend die 6|
gelder und Reisekosten der Personen des Soldatenstandes des Preußischen Heeres vom 15. Juli 1873), für
die Dauer der Beaufsichtigung des zu transportirenden Pulvers (Munition) die chargenmäßigen Tagegelder
— efr. Erlaß vom 26. Februar 1868 (Nr. 954/1 M. O. D. 2.) A. V. Bl. pro 1868 Seite 78.
Kiiegs-Ministerium Militair-Oekonomie-Departement.
Sandkuhl. Dresow.
No. 360. 9. M. O. D. 3.