— 12 —
13) In Zukunft finden Ausrangirungen von Schanzzeug nur bei Gelegenheit der bleomischen
Musterungen statt, und ist tragbares Schanzzeug sowohl als Reserve-Schanzzeug bei sämmtlichen
von diesem Erlaß berührten Truppentheilen nur in natura und der Art zu ersetzen, daß die betreffen-
de Intendantur der Train-Inspektion die Nothwendigkeit des Ersatzes anzeigt, und diese densel-
ben aus den disponiblen Beständen oder durch Neubeschaffung durch die Train-Depots verfügt.
Ebenso ist in Bezug auf die Schanzzeug-Futterale bei der Infanterie, den Jägern und
Schützen in Linie und Landwehr zu verfahren.
Eine Selbstbeschaffung von Schanzzeug und Futteralen dazu findet also nach Durchführung
der in diesem Erlaß angeordneten Maßregeln bei den Truppentheilen der Infanterie, Jäger und
Schützen und der Kavallerie nirgend mehr statt.
Nothwendige buseneehen gen an Schanzzeug wie an den Futteralen haben die Trup-
pentheile selbst zu veranlassen und aus ihren Unkostenfonds zu bestreiten.
Für die Beile, großen Spaten, Kreuzhacken und Aexte, sowie für die Futterale dazu blei-
ben die bisher gültigen Heichnun en und Proben bis auf Weiteres in Geltung.
Das äußerlich an den Fa#zeugen angebrachte Reserve-Schanzzeug ist überall durch die
Truppentheile auf Rechnung des Titel 37 des laufenden Etats mit einem Oelfarben-Anstrich von
der Farbe des betreffenden Fahrzeugs zu versehen.
14) Die kleinen Spaten, welche an einzelne Bataillone zu Versuchen ausgegeben waren, sind an das
Train= Depot des betreffenden Armee-Korps abzuliefern. Die dazu getzssgen Futterale verbleiben
denselben Truppentheilen zur Verwendung bei der Herstellung der neuen Futterale.
IV. Gebrauch und Uebungen.
15) Der kleine Spaten ist für die Ausführung leichterer Erdarbeiten, wie sie vor oder in einem
Gefecht vorkommen können, sowie für den Gebrauch im Bivouak bestimmt. Seine geschärfte Seite
gestattet, ihn aushülfsweise auch an Stelle des Beils zu brauchen.
Als Spaten wird er in der Regel kniend gebraucht. Um schleunige Arbeiten durch das
Beschwerliche dieser Gebrauchsweise nicht aufzuhalten, muß mit kurzen Ablösungen gearbeitet werden.
Für alle größeren Arbeiten und für solche in hartem oder steinigem Boden muß das
Reserve-Schanzzeug, das sich zum größten Theil auf denzenigen Fahrzeugen befindet, welche
als kleine Bagage die Truppentheile in der Regel in das Gefecht begleiten, benutzt werden. Z
16) Die Bildung von Pionierzügen bei der Infanterie hört auf, eine dauernde Einrichtung zu sein
und beschränkt sich fortan auf diejenigen besonderen Fälle, in denen schwierige Arbeiten dadurch ge-
ördert werden können, daß sie von Fechen Mannschaften ausgeführt werden, welche vermöge ihrer
rüheren Beschäftigung (Profession) dazu besonders geschickt sind. Es wird hierfür in der Regel
der Benutzung des Reserve-Schanzzeugs bedürfen.
Der Gebrauch des kleinen Spatens dagegen zur schnellen Herstellung von leichten
Deckungen, Schützengräben u. s. w. ist allen Mannschaften zu zeigen und gelegentlich der Trup-
pen-Uebungen anzuwenden. Die Zahl der hierbei zu benutzenden Spaten wird in der Regel
1 auf je 5 Köpfe der Stärke der übenden Abtheilung sein.
Außerdem find alljährlich bei der Infanterie, den Jägern und Schützen besondere Uebun-
gen im Feld-Pionier-Dienst vorzunehmen, und werden dafür Geldmittel nach wie vor
(siehe kriegsministerielle Bestimmung vom 16. Juli 1860, mitgetheilt durch Erlaß des Allgemeinen
Kriegs-Departements vom 14. August 1860) in den jährlichen Ausgabe-Etats ausgeworfen werden.
Zu diesen Uebungen kann, ohne daß dafür Transportkosten liquidirt werden dürfen, das Reserve-
Schanzzeug mit benutzt werden.
17) Die Benutzung des tragbaren wie des Reserve-Schanzzeugs zu anderen Zwecken, z. B. zu
Arbeiten auf den Schießständen, ist zu untersagen.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 854. 12. A. I. b.