Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunter Jahrgang (9)

— 247 — 
Nr. 254. 
Auflösung der Fortifikation zu Grandenz. 
Berlin, den 19. Oktober 1875. 
Die Königliche Fortifikation zu Graudenz ist aufgelöst worden. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs Departement 
v. Voigts-RNhetz. Andreae. 
No. 510. 10. 75. Ing. 
  
Nr. 255. 
Beachtung der Bestimmung in Betreff des Gewichts der portofreien gewöhnlichen Pacetsendungen. 
Berlin, den 20. Oktober 1875. 
Nach einer Mittheilung des Kaiserlichen General-Postamts werden die Bestimmungen im Artikel 2 des 
Regulatios über die Portofreiheiten vom 15. Dezember 1869 (Beilage zum Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 22 
ro 1869) von den Militair-Behörden nicht hinreichend beachtet und u. A. sehr häufig über 10 Kilogramm 
Föhwere Packete unter portofreiem Rubrum zur Post gegeben. 
Da derartige Sendungen den Postdienst erschweren und leicht zu Weiterungen wegen der Zahlun 
des Portos für das Mehrgewicht Anlaß geben, so wird die Befolgung der vorberegten Bestimmung hierdurch 
in Erinnerung gebracht. 
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement. 
v. Karczewski. Dresow. 
No. 668. 9. 75. M. O. D. 3. 
  
Nr. 256. 
Direkte Expedition von Militair-Transporten. 
Berlin, den 21. Oktober 1875. 
Die zwischen der Kaiserlichen General-Direktion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen, der General-Direktion 
der Großherzoglich Badischen Staatsbahnen, der Direktion der Main-Recckar Bahn, dem Verwaltungsrath der 
Hessischen Ludwigsbahn und der Direktion der Pfälzischen Bahnen abgeschlossene Uebereinkunft wegen direkter 
Expedition der Militair -Transporte via Weißenburg (Bekanntmachung vom 26. September cr. Nr. 823. 8. 
M. O. D. 3. Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 21) ist nunmehr auch auf den Verltehr zwischen den Stationen 
der vorerwähnten und denen der Königlich Württembergischen Bahnen über die Uebergangsstation Kehl aus- 
edehnt worden. 
* Dies wird hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß im Abschnitt I. der betreffenden Requisitions- 
scheine die Ronten, über welche die Transporte geleitet werden sollen, genan und vollständig anzugeben sind. 
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement. 
v. Karczewski. Dresow. 
No. 77. 10. 75. M. O. D. 3. 
 
	        
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