Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunter Jahrgang (9)

— 272 — 
295. 
Auflösung der Fortifikation zu Stettin. 
Berlin, den 29. November 1875. 
Die Königliche Fortifikation zu Stettin ist aufgelöst worden. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs Departement. 
V. 
v. Voigts-Nhetz. Andrege. 
No. 677. 11. 75. Ing. 
  
Nr. 296. 
Bestimmung des Lokals, in welchem bei unvermutheten Kassen-Revisionen sowie bei Musterungen die 
rüfung der Kassenbücher 2c. stattzufinden hat. 
Prãfung . ¾“ zust a den 29. November 1875. 
Es ist bisher nicht für erforderlich erachtet worden, eine allgemeine Vorschrift darüber zu ertheilen, in welchem 
Lokale bei unvermutheten Kassen-Revisionen sowie bei Musterungen die Prüfung der Kassenbücher und Be- 
läge vorzunehmen sei. Nachdem jedech diese Frage in neuerer Zeit eine verschiedenartige Beantwortung ge- 
funden hat, sieht sich das unterzeichnete Departement veranlaßt, hierüber Folgendes festzusetzen. 
Im Allgemeinen lassen die §§. 26 und 27 des Reglements über das Kassen-Wesen bei den Truppen 
es nicht zweifelhaft erscheinen, daß diese Revisionen in dem Kassenlokal, also in der Wohnung des Komman- 
deurs als Präses der Kassen-Kommission, woselbst nach vorberegtem Reglement die Kasse aufbewahrt wird, 
resp. im Büreau des Kommandeurs vorzunehmen ist. Wenn es in dem einen oder dem anderen Falle 
wünschenswerth erscheint, hiervon abzuweichen, so kann die Wahl eines anderen Lokals für diese Prüfung der 
Einigung der Kassen-Kommission und des Revisors überlassen werden. An Garnison-Orten, in denen sich 
eine Intendantur befindet, empfiehlt sich deren Dienstlokal als für obigen Zweck geeignet. 
Die Forderung, daß der Revisor sich zu qu. Behuf in die Wohnung des Zahlmeisters begeben soll, 
ist ausgeschlossen. 
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement. 
v. Karczewski. Dresow. 
No. 358. 11. M. O. D. 3. 
 
	        
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