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Armee · Verordnungs · Platt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
9. Jahrgang. erlin, den 29. Jannar 1875. Nr. 3.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
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De vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 J. Abonnirt kann werden: auserhalk bei den Post-
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Bei Letzterer erfolgt auc der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 J( berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
Nr. 27.
Medistkation der Allerhöchsten Kabinett-- Ordre vom 22. Mai 1868, betreffend den Wegfall eines
Theils der über Untereffiziere und te während der aktiven Dienstzeit im Diseiplinarwege
verhängten Arreststrafen aus den Führungs-Attesten.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich in Modifikation Meiner Ordre vom 22. Mai 1868, daß
in die dort bezeichneten gahrungs-Zeugnisse und Ueberweisungs-Nationale von den gerichtlichen Strafen
künftig nur aufsunehmen nd:
1) die in den letzten drei Dienstiahren verhängten Strafen,
2) aus den vorangegangenen Dienstjahren
A. alle Vsspeafengen wegen Verbrechen,
b. alle Bestrafungen wegen nicht militairischer Vergehen und
. die Bestrafungen wegen militairischer Vergehen, in den Fällen, wo die Verurtheilung zu
Ehrenstrafen Rattgesanden hat.
Das Kriegs-Ministerium 4a4# hiernach das Weitere zu veranlassen.
erlin, den 7. Januar 1875.
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke.
Berlin, den 13. Januar 1875.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriege= erium
v. Kameke.
No. 247. 1. 75 A. I. a.
Nr. 28.
Gewährung der Gatnison · Brovpzeertion von 750 Gramm pro Mann und Tag an die Truppen in
raudenz vom 1. Februar 1875 ab.
Auf den Mir behaltenen Vortrag bestimme Ich, daß den Truppen der Garnison Graudenz unter den gegen-
wärtigen Verhältnissen und mit Rücksicht auf die seit 1. d. Mts. eingetretene Solderhöhung, vom 1. Februar
d. J. ab, allgemein die Garnison-Brodportion von 750 Gramm pro Mann und Tag zu gewähren ist.
Berlin, den 21. Januar 1875.
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke.