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Nr. 31.
Uebersicht der Resultate des Ersatz-Geschäfts pro 1874.
Berlin, den 14. Januar 1875.
In Rücksicht auf die vorjährigen Rekruten-Einstellungs-Termine, bezw. die dadurch hinausgeschobenen Nach-
ersatzgestellungen bestimmt das Kriegs-Ministerium, daß die gemäß 8. 111, 2 der Militair-Ersatz-Instruktion
vom 26. März 1868 aufzustellenden Uebersichten der Resultate des Ersatz-Geschäfts für das Jahr 1874 bis
zum 15. Mai d. Js. hierher einzureichen sind.
Kiiegs Minssterium.
Auftrage
v. Caprivi.
No. 373/1. 75. A. I. a.
Nr. 32.
Wegfall des Abzuges von den Tagegeldern für die Benutzung von Kommisstonszimmern in fiskali-
schen Gebänuden auf Dienstreisen.
Berlin den 18. Januar 1875.
Nachdem in Folge des Gesetzes, betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Staatsbeamten, vom 24.
März 1873, die diesen Beamten für die Benutzung von Kommisstonsziimmern in fiskalischen Gebäuden auf
Dienstreisen früher gemachten Diäten-Abzüge in Wegfall gekommen su , wird Felburg bestimmt, daß auch
im Ressort der Militair-Verwaltung den Offzieren und Beamten in dergleichen bzüge von den Tage-
geldern nicht mehr zu machen sind. #
Die den betreffenden Mfteren und Beamten seit dem 1. April 1873 zu dem beregten Zwecke ge-
machten Tagegelder-Abzüge sind denselben zurückzuerstatten.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
llen
No. 102/1. 75. M. O. D. 3.
Nr. 33.
Fußbadewannen für die Festungsgefängnisse.
Berlin, den 13, Januar 1875.
Ee wird genehmigt, daß auch für die Festungsgefängnisse die für die Truppen-Kasernements nach Beilage
B. 1I Nr. 13 besn u. Nr. 41 etatsmäßigen Fußbadewannen von Zink, und zwar für je zwanzig Gefangene
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eine Wanne, beschafft werden dürfen. «
Die Kosten sur aus dem den Intendanturen zur Dispofition stehenden Fonds zur Verwaltung und
Unterhaltung der Gefängnisse zu bestreiten.
Kriegs-Ministerium; Algemeines Kriegs-Departement.
" Blume.
No. 269/1. 75. A. l.b
Nr. 34.
Unterstützung eines Unteroffiziers.
Berlin den 13. Januar 1875.
WVen einem Unbekannten sind dem Kriegs-Ministerium 5 Thaler als verspätete Weihnachtsgabe mit der Be-
stimmung überwiesen worden, dieselben einem verheiratheten, der Hülfe bedürftigen, pflichttreuen Unte roffizier
Armee zukommen zu lassen.