Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunter Jahrgang (9)

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Armee-Verordnungo-Nlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
9. Jahrgang. Berlin, den 14. Februar 1875. Nr. 4. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
  
  
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Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1 & 50 J. Abonnirt kann werden: — bei den Post- 
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 „J berechnet, falls nicht einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. 
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Nr. 44. 
Formation der Rilitair-Schießschule pro 1875. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich Folgendes: Bei der Militair-Schießschule sind im Jahre 
1875 statt des bisherigen 6 monatlichen Lehr-Kursus deren 2 von je 3½ mnatlicher Dauer abzuhalten und 
zwar vom 15. März bis ultimo Juni und vom 1. August bis 15. November. Hierzu ist außer den Offi= 
ieren eine erhöhte Zahl von Untereffizieren heranzuziehen; Gemeine sind dagegen zur Militair-Schieß- 
schuur nur insoweit zu kommandiren, als dies zur Ergänzung der Winter-Stamm-Kompagnie und zu Arbeits- 
zwecken ersorderlich ist. — Gleichzeitig genehmige Ich, daß die Zahl der für die beiden Lehr-Kurse als Hülfs- 
lehrer zu kommandirenden Osftzire von 4 auf 6 erhöht, und daß zur Unterstützung des Direktors einem der 
bei der Militair-Schießschule kommandirten Stabsoffiziere die spezielle Führung des Lehr-Kommandos, sowie 
für die Dauer der Lehr-Kurse auch das Kommando über die Stamm-Kompagnie übertragen werde. Letzterem 
verleihe Ich für die Dauer dieses Verhältnisses die Strasgewolt eines nicht selbstständigen Bataillons-Kom- 
mandeurs. — Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 7. Januar 1875. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke. 
Berlin, den 12. Februar 1875. 
1 5ee- Allerhöchste Ordre wird hierdurch mit nachstehenden Bestimmungen zur Kenntniß der 
Grmee gebracht: 
1) Die zeitige Stamm-Kompagnie der Militair-Schießschule setzt sich zum 15. März cr. auf die 
Stärke von 32 Unteroffizieren 2 Spielleuten 138 Gemeinen und 8 Handwerkern. Die Unter- 
offiziere derselben werden wie bisher unter gleichmäßiger Vertheilung auf die Truppenverbände 
aus den ausgebildeten Unteroffizieren der Lehr-Kommandos entnommen. Die Gemeinen, Spiel= 
leute und Handwerker ergänzen sich je zur Hälfte zum 15. März und 1. Augußt cr. » 
2) Die bei der Militair- Shichschule ur Zeit bestehende Versuchs-Abtheilung bleibt auch fernerhin 
noch beibehalten, jedoch wird zum 15. März cr. die bisherige Stärke derselben von 20 Unter- 
offizieren und 60 Gemeinen auf 16 Unteroffiziere und 32 Gemeine verringert. Die Unteroffiziere 
derselben werden in gleicher Weise wie vorstehend sub 2 aus den ausgebildeten Unteroffizieren 
der Lehr-Kommandos entnommen. 
. 3) Der pro 1875 bereits zur Ausgabe gelangte Friedens-Verpflegungs-Etat der Militair-Schieß- 
schule tritt mit ultimo Februar d. J. außer Kraft und wird von diesem Zeitpunkte ab der an- 
liegende Verpflegungs-Etat maßgebend. · 
4) Die Kommandirungen zu den beiden Lehr-Kursen resp. zur Stamm-Kompagnie und zur Bersuchs-
	        
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