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b. Die innerhalb der Beizade und Divisions-Uebungen nothwendigen Ruhetage neeinden sich in der
festgesetzten 3tä#igen Uebungs-Dauer mit einbegrifeen, wogegen die vor dem Anfange beziehungs-
weise nach dem Ende der 13tägigen Uebung erforderlichen Ruhetage außerdem anzusetzen bleiben.
Die Abgrenzung der Brigade- und Divisions-Uebungen bleibt den Divisions = Führern,
welchen die obere Leitung auch hinsichtlich der Brigade-Uebungen miiteht, — überlassen.
c. Seitens derjenigen General-Kommandos, in deren Bezirken die Uebungen stattfinden, werden die
in Anhang IV Passus 1 der Verordnungen vom 17. Juni 1870 gedachten Eingaben bezüglich aller
Theile der Kavallerie-Divisionen — jedoch getrennt von den auf die sonstigen Uebungen sich bezie-
henden Eingaben — vorgelegt. Zeit-Eintheilung und Kosten-Anschläge der Kavallerie-Divisionen be-
ginnen mit dem Abrücken zu den Brigade= und Divisions-Uebungen und endigen mit dem Wieder-
eintreffen in den Garnisonorten.
Die im Passus 8 a. a. O. bezeichneten Berichte werden direkt Seitens der Divisions-
Hührer dem Kriegs-Ministerium eingereicht. Abschrift hiervon übersenden dieselben an die General-=
ommandos aller Armee-Korps, welche Truppen zu den Kavallerie-Divisions-Uebungen gestellt haben.
ad 2, 3 und 4. Pro 1875 ist die Zeiteintheilung für die Herbst-Uebungen bereits zum 15. Mai, die Zusam-
menstellung der voraussichtlichen Mehrkosten zum 1. Juni einzureichen. Die Vorlage der letzteren
wird von einer vorgängigen Genehmigung der Zeiteintheilung nicht abhängig zu machen sein.
ad 1, 2, 3 und 4. In den Zusammenstellungen der Mehrkosten sind diejenigen Kosten besonders nachzuweisen,
welche bei Gewährung der großen Viktualien-Portion auf die bestimmungsmäßige Dauer der Uebun-
gen mit gemischten Waffen beziehungsweise der Kavallerie-Divisions-Uebungen erwachsen würden.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 404. 2. A. 1.
Nr. 49.
Ferm der Vorschlagslisten zur Ertheilung der Sllerhöchsten Genehmigung zur Anlegung fremdherrlicher
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den 2c. «
Berlin, den 29. Januar 1876.
SIchue Allerhöchster Bestimmung soll den im Passus I. des diesseitigen Erlasses vom 13. November 1871
— Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 28 für 1871 — erwähnten Vorschlagslisten zur Ertheilung der Allerhöch-
sten Saepimien zur Anlegung fremdherrlicher Orden und Ehrenzeichen noch eine Rubrik „Veranlassung
der Verleihung“ hinzugefügt werden.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 576. 1. A. I. b.
Nr. 50.
Dislokation des Stabes der 26. Jufanterie-Brigade von Münster nach Minden.
Berlin, den 30. Januar 1875.
Mitesst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 21. Januar cr. ist bestimmt worden, daß der Stab der 26. Infan-
terie-Brigade am 1. Juni d. J. von Münster nach Minden zu verlegen ist, was hierdurch zur Kenntniß der
Armee gebracht wird.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 713. 1. A. I. a.