Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunter Jahrgang (9)

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b. Die innerhalb der Beizade und Divisions-Uebungen nothwendigen Ruhetage neeinden sich in der 
festgesetzten 3tä#igen Uebungs-Dauer mit einbegrifeen, wogegen die vor dem Anfange beziehungs- 
weise nach dem Ende der 13tägigen Uebung erforderlichen Ruhetage außerdem anzusetzen bleiben. 
Die Abgrenzung der Brigade- und Divisions-Uebungen bleibt den Divisions = Führern, 
welchen die obere Leitung auch hinsichtlich der Brigade-Uebungen miiteht, — überlassen. 
c. Seitens derjenigen General-Kommandos, in deren Bezirken die Uebungen stattfinden, werden die 
in Anhang IV Passus 1 der Verordnungen vom 17. Juni 1870 gedachten Eingaben bezüglich aller 
Theile der Kavallerie-Divisionen — jedoch getrennt von den auf die sonstigen Uebungen sich bezie- 
henden Eingaben — vorgelegt. Zeit-Eintheilung und Kosten-Anschläge der Kavallerie-Divisionen be- 
ginnen mit dem Abrücken zu den Brigade= und Divisions-Uebungen und endigen mit dem Wieder- 
eintreffen in den Garnisonorten. 
Die im Passus 8 a. a. O. bezeichneten Berichte werden direkt Seitens der Divisions- 
Hührer dem Kriegs-Ministerium eingereicht. Abschrift hiervon übersenden dieselben an die General-= 
ommandos aller Armee-Korps, welche Truppen zu den Kavallerie-Divisions-Uebungen gestellt haben. 
ad 2, 3 und 4. Pro 1875 ist die Zeiteintheilung für die Herbst-Uebungen bereits zum 15. Mai, die Zusam- 
menstellung der voraussichtlichen Mehrkosten zum 1. Juni einzureichen. Die Vorlage der letzteren 
wird von einer vorgängigen Genehmigung der Zeiteintheilung nicht abhängig zu machen sein. 
ad 1, 2, 3 und 4. In den Zusammenstellungen der Mehrkosten sind diejenigen Kosten besonders nachzuweisen, 
welche bei Gewährung der großen Viktualien-Portion auf die bestimmungsmäßige Dauer der Uebun- 
gen mit gemischten Waffen beziehungsweise der Kavallerie-Divisions-Uebungen erwachsen würden. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 404. 2. A. 1. 
  
Nr. 49. 
Ferm der Vorschlagslisten zur Ertheilung der Sllerhöchsten Genehmigung zur Anlegung fremdherrlicher 
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Berlin, den 29. Januar 1876. 
SIchue Allerhöchster Bestimmung soll den im Passus I. des diesseitigen Erlasses vom 13. November 1871 
— Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 28 für 1871 — erwähnten Vorschlagslisten zur Ertheilung der Allerhöch- 
sten Saepimien zur Anlegung fremdherrlicher Orden und Ehrenzeichen noch eine Rubrik „Veranlassung 
  
der Verleihung“ hinzugefügt werden. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 576. 1. A. I. b. 
Nr. 50. 
Dislokation des Stabes der 26. Jufanterie-Brigade von Münster nach Minden. 
Berlin, den 30. Januar 1875. 
Mitesst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 21. Januar cr. ist bestimmt worden, daß der Stab der 26. Infan- 
terie-Brigade am 1. Juni d. J. von Münster nach Minden zu verlegen ist, was hierdurch zur Kenntniß der 
Armee gebracht wird. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 713. 1. A. I. a. 
 
	        
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