Rationen.
Mann.
Chargen und Kompeten zen.
706
Transport
Für den Assistenz-Arzt, welcher den subalternen ärztlichen Dienst versieht
. 4 Feldwebel à 12 Mark monatlich .....
1 Sergeanten als Registrator
2 Sergeanten à 12 Mark monatlich
2 Sergeanten à 9 Mark -
2 Schreiber à 9 Mark "4 .....·....
Die Zulagen der Sergeanten werden mit Ausnahme derjenigen des Regi-
strators nach der Anciennetät gewährt.
Für 3 Unteroffiziere, Kapitaindarmes à 3 Mark monatlich und zwar:
1 auf 1 Jahr . . .. . . . . .
2 pro 15. März bis 15. November auf 8 Monate .
Für 3 Unteroffiziere, als Fouriere, monatlich 3 Mark und zwar:
1 auf 1 Da . . . . . . . .
2 pro 15. März bis 15. November auf 8 Monate
Für 3 1ntereosihere als Schießunteroffiziere, à 3 Mark monatlich und zwar:
1 auf 1 Jahr . . . . . . . . .
2 pro 15. März bis 15. November auf 8 Monate .
Für 308 kommandirte Unteroffiziere à 6 Mark monatlich und zwar:
32 auf 1 Lahr. ........
276 auf 3½ onat . « « . . ·
Für 284 kommandirte Gemeine à 3 Mark monatlich und zwar:
144 auf 1 Jahr . . · . . . .
1400uf31x2Monat.........».».
Etwaige Ersparnisse an den vorstehenden Zulagen verbleiben zur Disposition
für Position 7 des Abschnitts III. (Insgemein).
Die Zulagen für die Unteroffiziere werden nur in Grenzen des Etats ge-
währt. Die während des Kommandos über den Etat zu Unteroffizieren Be-
förderten beziehen die Zulage für Gemeine fort.
III. Etatsfonds-Pauschgquanta.
1. Allgemeine Unkosten.
a) für den Stamm und die kommandirten Mannschaften:
207 Mann auf 1 Vah- monatlich 22 Pf. pro Kopf 546 M. 48 Pf.
499 3½ Monat, 22 Pf. pro Kopf 384.. 23
Hierzu: zur Anschaffung der Schieß-Auszeichnungskuöpfe
um Befsatz von 2 Röcken:
fur 308 Unteroffiziere)
270 Gemeine des Lehr-Kommandos
dà en
*578 Dutend à 60 Pf. 346 80
in Summa jährlich 1277 = 51
" rund 1278. —
oder monatlich durchschnittlich . ....
Latus