Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunter Jahrgang (9)

Armee · Verordnungs· Platt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
9. Jahrgang. Herlin, den 23. Februar 1875. Nr. 5. 
Gedruckt uind in Kommission bei E. S. Mittler # Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
De vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.KX 50 J. Abonnirt kann werden: aerbal bei den Post- 
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Legzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich h de un 
der Druckbogen; jeder ckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 berechnet, falls nicht einzelne noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. 
    
  
  
  
  
  
  
Nr. 59. 
Erbs des B 8 8 di den Schreib- und M öften 2 " und Ober- 
innse E— z den greit, u ie sten er Ersat· un et 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß den zu den Schreib= und Meßgeschäften der Ersatz- 
und Ober--Ersatz-Kommissionen heranzuziehenden Mannschaften, sowie den Burschen der zu diesen Kommissionen 
kommandirten Offiziere und Aerzte, statt des im §. 40 des Reglements über die Naturalverpflegung der 
Trabfen im Frieden normirten Verpflegungszuschusses von 5. Sgr. (50 Markpfennig) ein solcher von einer 
Mark vom 1. Januar 1875 ab gewährt werde. 
Berlin, den 11. Februar 1875. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke. 
Berlin, den 18. Februar 1875. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
Nro. 546. 2. M. O. D. 2. 
  
Nr. 60. 
Erhöhnug der Etatspreise 2c. der Bekleidungs= und Ansrüstungsstücke der Truppen. 
uf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß bei der Bekleidungs-Abfindung der Truppen die in 
— beiliegenden Uebersicht zusammengestellten Etatspreise und Pauschquanta vom 1. Januar 1875 ab, an 
Stelle der bisherigen, durch das Reglement über die Bekleidung und Ausrüstung der Truppen im Frieden, 
vom 30. April 1868, festgesetzten Preise 2c. zum Grunde gelegt werden. Das Piilegs-Minsterinm hat hier- 
nach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 28. Januar 1875. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke.
	        
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