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Instruktion betreffend den Garnisondienst.
Seite 26 Zeile 5 bis 12 von oben.
Dieser Lassus erhält folgende Fassung:
„Die direkten Vorgesetzten der Wachen dürfen für einzelne oder unter Umständen für alle Posten
befehlen, daß dieselbe stets oder zu gewissen Tageszeiten das Seitengewehr aufpflanzen. Erforderlichen Falles
darf jeder Posten dies selbstständig thun. Das Gewehr wird auf einer Schulter — wenn das Seitengewehr
nicht aufgepflanzt ist, auch unter dem Arm getragen. Nur im Schilderhause wird das Gewehr abgenommen."“
Seite 26 Anmerkung. An Stelle der bisherigen Anmerkung ist zu setzen:
„Posten, welche in fürstlichen Schlössern (§. 22. Alinea 6) mit Gewehr bei Fuß stehen, pflanzen
stets das Seitengewehr auf.“
Seite 31 Zeile 9 von oben:
Hinter „geladen“ ist Einbuschalten voder das Seitengewehr aufgepflanzt.“
Ebendaselbst. Zeile 12 von oben: Z
Statt Hn6 Gewehr nicht geladen“ ist zu setzen „weder das Gewehr geladen noch das Seitengewehr
aufger anzt"
endaselbst.
Als Anmerkung mit Bezu euf Alinea 3 von oben wird hinzugefügt:
„Die in Schlössern mit Gewehr bei Fuß stehenden Posten haben mit aufgepflanztem Seitengewehr
die im §. 22 Alinea 6 bezeichneten Honneurs auszuführen."
Das Kriegsministerium bemerkt zufolge Allerhöchster Bestimmung:
1) Vor Paraden und Besichtigungen ist bei den inspicirenden Vorgesetzten anzufragen, ob während der
Parade-Aufstellung und des Parademarsches das Seitengewehr aufgepflanzt werden soll. Z
2) Für diejenigen Truppentheile, deren Gewehre noch mit Bajonetten versehen sind, bleiben die bis-
erigen Vorschriften der Instruktion betreffend den Garnisondienst in Kraft.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 462. 2. A. 1.
Nr. 66.
Benußung der Saal-Unstrut-Eisenbahn 2c. für die nach Sömmerda zu richtenden Sendungen.
Berlin, den 13. Februar 1875.
Nochdem die Saal-Unstrut-Eisenbahn eröffnet worden ist, sind alle Sendungen nach Sömmerda, welche Halle
resp. Leipzig und Weißenfels passiren, via Groß-Heringen — nicht aber via Erfurt — nach ihrem Bestim-
mungsort zu dirigiren.
Kriegs Minssterium; Allgemeines Kriegs-Departement.
r. v. Wan enheim. Rautenberg.
No. 252. 2. Art. 1. *' genh s
Nr. 67.
Eröffnung der Eisenbahnstrecke von Limburg an der Lahn nach Niederselters.
Berlin, den 13. Februar 1875.
Die Eisenbahn zwischen Frankfurt am Main und Limburg a. d. Lahn ist am 1. Februar d. J. auf der
Strecke zwischen Limburg a. d. Lahn und Niederselters eröffnet worden.
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement.
v. Karczewski. Dresow.
No. 309. 2. M. O. D. 3.