Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechster Jahrgang (6)

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Bischofsburg. Derselbe ist in der Schlacht bei Metz am 14. August 1870 verwundet worden und wird seit- 
dem vermißt. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Armee--Abtheilung A. 
No. 120/7. 72. A. I. a v. Hartmann v. Funck. 
Nr. 309. 
Recherche nach dem Verbleib vermißter Mannschaften des 3. Niederschlesischen Infanterie-Regiments. 
 Berlin, den 3. Juli 1872. 
Das 3. Niederschlesische Infanterie-Regiment Nr. 50 wünscht etwaige Auskunft über den Verbleib der nach- 
stehend aufgeführten vermißten Mannschaften des 2. und Füsilier-Bataillons desselben: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
ch Vor. und Geburts- nen 
» atgr.a emerkungen. 
S Zunamen. Ort. Kreis. 
6□. 
1| Muketiers  6] Thomas Pietro Damreotsch Oppeln. Ist am 1. September 1870 während der 
Schlacht bei Sedan als schwach zurülck- 
geblieben und soll in das Lazareth zu 
Mengers aufgenommen worden sein. 
2 » 5 Adolph Scholle Lorenzberg Strehlen. Hat am 10. Februar 1871 im Lazarecth zu 
Versailles Aufnahme gefunden. 
3 " 6 Ernst Guder Kl. Laxe Militsch. Bei Wörth schwer am Halse verwundet. 
4 » 6  Wilhelm Gebauer Lokankwitz Breslau. Bei Wörth schwer verwundet. 
5 6 Robert Klausinsky Pöpelwitz Breslau. Bei Wörth schwer in die Brust verwundet. 
61 Gefreiter 16 Er nst Wahn Deutsch Kessel Grünberg. Bei Wörth am linken Unterschenkel ver- 
« wundet. 
71 Musketier 6 Christian Pfennig Collande Militsch. Bei Wörth schwer verwundet. 
8 " 6 Wilhelm Titze Ober-Kehle Trebnitz. Bei Wörth am rechten Oberschenkel 
schwer verwundet. 
9 " 7 Joseph Erbe Gr. Kaschütz] Militsch. Bei Wörth schwer verwundet. 
1 ( 8] Joseph Gernhardt Kl. Groben Trebnig. In der Schlacht am Mont Volérien ver- 
wundet; soll in ein Lazarcth zu Ver- 
sailles gekommen sein. 
11| Füsilier9 August Langner Glockschütz Trebnitz. Bei Wörth verwundet. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Armee-Abtheilung A. 
v. Hartmann. v. Funck. 
No. 490/5. 72. A. I. a. 
Druckfehler-Berichtigung. 
In Nr. 16 des Armee-Verordnungs-Blattes pro 1872 Seite 205 Nr. 270 — den anderweiten Etat 
des portativen und Reserve-Schanzzeugs betreffend — ist sub I. pos. 3 zu lesen: 
10 Spaten 2 Kreuzhacken. 
Ferner ebendaselbst, Seite 203, der kriegsministerellen Bestimmung vom 19. Juni 1872 — Ressort- 
Verhältnisse der Garde vom Ober-Feuerwerker abwärts — die Nr. 269 vorzusetzen.