Contents: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

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36. 
37. 
38. 
— 389 — 
Zeit der Aufnahme. 
Aufnahmeschein. 
Dauer der Mitgliedschaft: 
a. der im Amt stehenden Mitglieder. 
b. der in den Ruhestand versetzten Mitglieder. 
C. der freiwillig aus dem Amte tretenden Mitglieder. 
dl. der ihres Amtes entsetzten oder entlassenen Mitglieder. 
Z. Ausscheiden der in ausländische Dienste tretenden Mitglieder. 
k. Ausschließung. 
Wiederaufnahme. 
Dritter Abschnitt. 
Zahlungen der Mittglieder. 
Zahlungen im allgemeinen. 
Ausfertigungsgebühr und Antrittsgeld. 
Ausfertigungsgebühr und Antrittsgeld wieder aufgenommener 
Mitglieder. 
Antrittsgeld der aus dem Zivil= und Militär-Diener-Witwen- 
Institut übergetretenen Mitglieder. 
Kassenbeiträge in den Ruhestand getretener Mitglieder, welche 
eine 15 Jahre und darüber jüngere Frau geheiratet haben. 
Nachzahlung des Kassenbeitrags von wieder aufgenommenen 
Mitgliedern. 
Anfang und Ende der Kassenbeitragszahlung. 
Verbot der Rückgabe und des Erlasses der satzungsmäßigen 
Zahlungen. 
Vierter Abschnitt. 
Witwengelder und deren Erhebung. 
Recht auf den Genuß von Witwengeld. 
Beschränkungen des Rechts auf Witwengeld beim Ableben eines 
Mitgliedes innerhalb Jahresfrist nach seiner Verheiratung. 
Anzeige von dem Tode eines Mitgliedes. 
Verpflichtung der Witwen, im Deutschen Reich zu wohnen und 
Entfreiung von solcher Verpflichtung. 
Beginn und Fälligkeit der Witwengeldzahlung. 
Zahlung des Witwengeldes an die Witwe oder deren Vertreter 
und Erben. Unzulässigkeit der Anweisungen, Abtretungen, 
Beschlagnahme und Arrestbelegung des Witwengeldes. 
Empfangsbekenntnis über Witwengelderzahlungen. 
Ende der Witwengeldzahlung. 
Entziehung des Witwengeldes wegen Verbrechen der Witwe. 
Fünfter Abschnitt. 
Waisengelder und deren Erhebung. 
Betrag und Zahlungsart des Waisengeldes. 
Ruhen des Rechts auf Waisengeld.
	        
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