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Nr. 84.
Einlösung und beverstehende Präeclusion Preußischer Kassen -= Anweisungen.
Berlin, den 9. Mäcz 1876.
Die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung des Herrn Finanz-Ministers vom 16. Februar 1876, betreffend
die Einlösung und morstehende, Träcluston der Preußischen Kassen= Anweisungen vom 2. November 1851,
15. Dezember 1856 und 13. Februar 1861, sowie die an die Königlichen Regierungen 2c. dieserhalb erlassene
Circular-Verfügung des Herrn Finanz- Nie vom 16. Februar d. J. werden hierdurch bekannt gemacht.
Friegs- Ministerium.
Kamele.
No. 86. 3. 76. M. O. D. 1.
Berlin, den 16. Februar 1876.
Bekanntmachung.
5. 2 des Gesetzes vom 18. Juni v. J. (G.-S. S. 231) hat die Staats-Regierung den Zeit-
banft zu 7 immen, zu welchem die Preußischen Kalfrn-Anweisungen vom 2. November 1651,
5. Dezember 1856 und 13. Februar 1861 ihre Gültigkeit verlieren it Bezug hierauf fordere ich wieder=
loi dant auf, sich der be Tichere Kaßen--Anweisungen aldigst dadurch zu —* igen, daß dieselben entweder
bei den Staatskassen in Tahlung gegeben, oder bei einer der nachbezeichneten Kassen:
a. in Berlin
bei 1) der General-Staatskasse,
2) der Kontrole der Staatspapier
3) der Kasse der Köni giart Dnrelon ür e kenltn der direkten Steuern,
4) dem Haupt Steuer. mt für inländische Gegenstände,
5) dem Htt- Steuer-Amt für tde e#genstände un
6) der unter dem Vorsteher der Ministerial-Militair- und % Kommission stehenden Kasse;
in den Provinzen
2) den Bezirks-Haupt--Kassen in der Provinz Hannover,
3) der Landeskasse in Sigmaringen,
4) den Kreiskassen,
5) den Kassen der Königlichen Steuer- Cupfänger in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover,
Westfalen, HessenN Han und Rheinlan
6) den Bezirkskassen in den Hohenzollernschen Landen,
7) den Forstkaf
8) den Haupt- Sell. und Haupt. Steuer-Aemtern, sowie
den Neben-Zoll. und den Steuer-Aemtern,
zur Einlösung gebracht werden.
Der Finanz-Minister.
amphausen.
b.
bei 1) den uirupe tKassen,
. . Berlin,ben16.Febmak1876.
Finanz Ministerium.
Der Königlichen Regie ierung übersende t eine Belanntmachung, betreffend. die Lin sun und die
bevorstehenre Präclusion der Preußischen Kassen-Anweisungen vom ovember 1851, 15. Dezember 1856
d 13. Februar 1861, mit dem Veranlas en, dieseve beel und demnächst noch drei Vial in Zwischenräumen
on vier zu vier Wochen durch das Amtsblatt, reisblätter, geeignete Zeitungen und durch die Orts-
Behörden des dortigen Bezirks veröffent! ichen zu easeer, sowie fieraß die Einlisene. Kassen, sämmtliche
Ka 9o des dortigen Ressorts und die Kassen de unter ihrer Aussicht stehenden Institute mit Anweisung zu
versehen.