Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zehnter Jahrgang (10)

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Nr. 129. 
Berlin, den 16. April 1876. 
Nachsiehende Bekanntmachung des Verwaltungsrathes der Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee und 
Marine wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 586. 4. K. M. 
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der Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine. 
Wir erlauben uns hierdurch Folgendes zur Kenninist der Armee und Marine zu bringen: 
1 
In der am heutigen Tage abgehaltenen dritten ordentlichen General-Versammlung gelangte der 
dritte Rechenschafts-Bericht der Anstalt nebst Abschluß und Bilanz für das Jahr 1875 zum 
Vortrag und wurde in allen seinen Theilen bestätigt. 
Bei sämmtlichen Königlichen Truppentheilen und Behörden kann von obigem Berricht Einsicht 
genommen werden, auch ist die diesseitige Direktion gern bereit, denselben auf besonderen Wunsch Versicherten 
zukommen zu lassen. u 
Zum nächsten Aufnahme-Termin 
— den 1. Juli 1876 — 
werden Neu-Anmeldungen von Versicherungs-Anträgen diesseits bis spätestens 
— zum 15. Junt 1876 — 
entgegengenommen, wobei noch bemerkt wird, daß alle vor dem 15. Dezember 1875 neu beförderten 
Herren Offiziere rc., welche zum Aufnahme-Termin pro 1. Januar 1876 einen Ver- 
sicherungs-Antrag nicht stellten, statutarisch verpflichtet sind, bei ihrer jetzigen Anmel- 
dung zum Minimal-Satz von 500 Mark die vorgeschriebenen beiden ärztlichen Atteste — das 
hausärztliche Attest und obermilitairärztliche Gutachten — miteinzureichen. 
III. 
Vielfache Anfragen Seitens der Königlichen Truppentheile veranlassen uns, hiermit Folgendes 
bekannt zu geben: 
1) Umwandlungen der Prämien-Zahlungen können Scitens der diesscitigen Direktion nur 
dann erfolgen, wenn von dem betreffenden Versicherten vor dem nächsten Fälligkeits-Termin, 
ein schriftlicher Antrag mit der Original-Policc hicr eingegangen ist. 
.2) Nur diejenigen Beträge, welche Seitens der diesseingen Direktien im Prämien-Verzeichniß für 
das laufende Quartal resp. der Police-Ueberweisungsliste den Königlichen Truppen= 2c. len zum 
Einziehen aufgegeben wurden, sind zum betreffeuden Termin der diesseitigen Dircktion 
einzusenden, wobei, wenn Veränderungen nicht stattgehabt, nur ein kurzer Hinweis auf die betref- 
fende viesseitige Kerrespondenz als Bemerkung auf dem Abschnitt der Post-Anweisung genügt. 
Berlin, den 7. April 1876. 
Verwaltungsrath der Lebensverficherungs-Anstalt für die Armee und Marine. 
Der Vorsitzende: 
von Holleben. 
General der JInfanterie 2c.
	        
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