Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zehnter Jahrgang (10)

  
Laufende Nummer. = 
Bundesstaat. 
III. 
Die Anmeldung der 
Ansprüche und die zu 
deren Begründung bei- 
zubringenden Beweis- 
stücke haben entgegen- 
zunehmen: 
Die Prüfung und 
Feststellung der 
Ansprüche erfolgt 
durch: 
V. 
Ueber etwaige 
Beschwerden gegen 
die Feststellungs- 
Verfügungen wird 
entschieden durch: 
VI. 
Die 
Anerkenntnisse 
werden ausgestellt 
durch: 
  
wo 
2 
— 
  
Bayern. 
Sachsen 
(Königreich). 
Württemberg. 
Bavden 
Hessen. 
Mecklenburg- 
Schwerin. 
Sachsen-Weimar. 
Mecklenburg- 
Strelitz. 
Oldenburg. 
  
In den Hohenzollern. 
schen Landen die Orts- 
behörden. 
Im PFerzogthum Lauen- 
burg die Landvögte. 
Die Distrikts-Verwal- 
tungsbehörden (Bezirks- 
ämter und unmittelbare 
Magistrate). 
Die Amtshauptmann- 
schaften, in den Städten 
Dresden, Leizig und e 
nitz besondere Kommf are. 
ie Oberämter. 
Die Bezirksämter. 
Die Kreisämter. 
Die Kommissare der 
12 Landwehr-Kompagnie= 
Bezirke. 
Die Bezirks-Direktoren. 
Die Kreiskommissariate. 
Die Verwaltungsämter 
und die Magistrate der 
Städte I. #t% im Für- 
enthum Birkenfeld die 
ürgermeistereien. 
  
Die Kreisregie- 
rungen bezw. bei 
denselben zu bilden- 
de besondere Kom- 
missionen. 
Die Kreishaupt- 
mannschaften unter 
Hinzutritt besonde- 
rer Kommissare. 
Die Kreisregie- 
rungen. 
ine besondere 
ommission des 
Großherzoglichen 
Ministeriums des 
Einen Kommissar 
des Großherzog= 
lichen Ministeriums 
des Innern. 
Das Großherzog= 
liche Ministerium 
des Innern. 
Die Bezirks-Di- 
rektoren. 
Die Großherzog- 
liche Landesregie- 
rung. 
Das Großherzog= 
liche Staatsministe- 
rium, Departement 
der Justiz; in den 
Fürstenthümern 
Lübeck und Birken- 
feld die Regierungen 
  
ba Eutin und Bir- 
enfeld. 
Das Königliche 
Staatsministerium 
des Innern und das 
Königliche Kriegs- 
Ministerium. 
Das Königliche 
Kriegsministerium. 
DasKönigl.Mini- 
sterium des Innern. 
Das Großherzog= 
liche 
des Innern. 
Das Großherzog= 
liche Ministerium 
des Innern. 
Das Großherzog= 
liche Staats-Mini- 
sterium. 
Das Großherzog-= 
liche Staats-Mini- 
sterium, Departe- 
ment des Innern. 
Das Großherzog- 
liche Staats-Mini- 
sterium., ßh 
as Großherzog= 
liche l“mnrrz 
sterium. 
Ministerium 
  
Die Kreisregie- 
rungen bezw. bei 
denselben zu bilden- 
de besondere Kom- 
missionen. 
Die Kreishaupt- 
leute. 
Die Kreisregie- 
rungen. 
ine besondere 
Kommission des 
Großherzoglichen 
Ministeriums des 
Innern. 
Einen Kommissar 
des Großherzog- 
lichen Ministeriums 
des Innern. 
Das Großherzog= 
liche Ministerium 
des Innern. 
Das Großherzog= 
liche Staats-Mini- 
sterium, Departe- 
ment des Innern. 
Die Großherzog- 
liche Landesregie- 
rung. 
Das Oroßher- 
zogliche -Staats- 
Ministerium, De- 
partementder Justiz 
bezw. die Regierun- 
gen zu Eutin und 
Birkenfeld.
	        
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