Laufende Nummer. =
Bundesstaat.
III.
Die Anmeldung der
Ansprüche und die zu
deren Begründung bei-
zubringenden Beweis-
stücke haben entgegen-
zunehmen:
Die Prüfung und
Feststellung der
Ansprüche erfolgt
durch:
V.
Ueber etwaige
Beschwerden gegen
die Feststellungs-
Verfügungen wird
entschieden durch:
VI.
Die
Anerkenntnisse
werden ausgestellt
durch:
wo
2
—
Bayern.
Sachsen
(Königreich).
Württemberg.
Bavden
Hessen.
Mecklenburg-
Schwerin.
Sachsen-Weimar.
Mecklenburg-
Strelitz.
Oldenburg.
In den Hohenzollern.
schen Landen die Orts-
behörden.
Im PFerzogthum Lauen-
burg die Landvögte.
Die Distrikts-Verwal-
tungsbehörden (Bezirks-
ämter und unmittelbare
Magistrate).
Die Amtshauptmann-
schaften, in den Städten
Dresden, Leizig und e
nitz besondere Kommf are.
ie Oberämter.
Die Bezirksämter.
Die Kreisämter.
Die Kommissare der
12 Landwehr-Kompagnie=
Bezirke.
Die Bezirks-Direktoren.
Die Kreiskommissariate.
Die Verwaltungsämter
und die Magistrate der
Städte I. #t% im Für-
enthum Birkenfeld die
ürgermeistereien.
Die Kreisregie-
rungen bezw. bei
denselben zu bilden-
de besondere Kom-
missionen.
Die Kreishaupt-
mannschaften unter
Hinzutritt besonde-
rer Kommissare.
Die Kreisregie-
rungen.
ine besondere
ommission des
Großherzoglichen
Ministeriums des
Einen Kommissar
des Großherzog=
lichen Ministeriums
des Innern.
Das Großherzog=
liche Ministerium
des Innern.
Die Bezirks-Di-
rektoren.
Die Großherzog-
liche Landesregie-
rung.
Das Großherzog=
liche Staatsministe-
rium, Departement
der Justiz; in den
Fürstenthümern
Lübeck und Birken-
feld die Regierungen
ba Eutin und Bir-
enfeld.
Das Königliche
Staatsministerium
des Innern und das
Königliche Kriegs-
Ministerium.
Das Königliche
Kriegsministerium.
DasKönigl.Mini-
sterium des Innern.
Das Großherzog=
liche
des Innern.
Das Großherzog=
liche Ministerium
des Innern.
Das Großherzog=
liche Staats-Mini-
sterium.
Das Großherzog-=
liche Staats-Mini-
sterium, Departe-
ment des Innern.
Das Großherzog-
liche Staats-Mini-
sterium., ßh
as Großherzog=
liche l“mnrrz
sterium.
Ministerium
Die Kreisregie-
rungen bezw. bei
denselben zu bilden-
de besondere Kom-
missionen.
Die Kreishaupt-
leute.
Die Kreisregie-
rungen.
ine besondere
Kommission des
Großherzoglichen
Ministeriums des
Innern.
Einen Kommissar
des Großherzog-
lichen Ministeriums
des Innern.
Das Großherzog=
liche Ministerium
des Innern.
Das Großherzog=
liche Staats-Mini-
sterium, Departe-
ment des Innern.
Die Großherzog-
liche Landesregie-
rung.
Das Oroßher-
zogliche -Staats-
Ministerium, De-
partementder Justiz
bezw. die Regierun-
gen zu Eutin und
Birkenfeld.