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Nr. 170.
Auflösung der Gewehr-Abnahme-Kommission in Suhl.
Berlin, den 8. Juni 1876.
Die emäß der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 30. November 1872 für die Dauer des diesfälligen Be-
dürfnisses eingesetzte Gewehr-Abnahme-Kommission in Suhl gelangt mit dem 21. Juli 1876 zur Auflösung.
ies wird mit dem Hinzufügen zur Kenniniß der W gebracht, daß Bestellungen auf Lieferung
*— Waffentheilen M./71 schon vom 1. Juli 1876 nicht mehr an die genannte Kommission gerichtet werden
rfen.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 122. 6. Art. 1.
Nr. 171.
Ausführung des Gesetzes vom 25. Juni 1875, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Bieb-
seuchen, in der Provinz Pommern bezw. in dem Kommunal-Berbande des Stadtkreises Frankfurt /K.
Berlin, den 10. Juni 1876.
Des von den Herren Ministern des Innern und für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten unter dem
22. Februar bezw. 13. April d. Is. genehmigte Reglement zur Ausführung der Vorschriften im §F. 60 des
Gesetzes vom 25. Juni 1875, betreffend die A#nrebe und Unterdrückung von Viehseuchen — G. S. Nr. 2
für 1875 —, in der Provinz Pommern bezw. in dem Kommunal-- Verbaude des Stadtkreises Frankfurt, ist
mitte
Nr. 10, dahtgens 1876, des Amtsblattes der Regierung zu Stralsund,
Nr. 11, Jahrgang 1876, des Amtsblattes der Regierung zu Cöslin,
Nr. 11, Lea 1876, des Amtsblattes der Regierung zu Stettin, bezw.
Nr. 19, Jahrgang 1876, des Amtsblattes für den Stadtkreis Frankfurt aM.
belannt gemacht worden.
ie im §. 1 und ff. jener Reglements näher bezeichnete Entschädigungspflicht des Provinzial-Ver-
bandes der Provinz Pommern bezw. des Kommunal-Verbandes des Stodtkteisen Frankfurt aM., ist mit dem
Tage der Genehmigung der Reglements in Kraft getreten.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 1019. 5. A. 2.
Nr. 172.
Abändernug der Berzeichnisse der für 1) ein Infanterie-Bataillon, 2) ein Jäger-Bataillon, 3) ein Fuß=
Krtillerie-Bataillon und 4) ein Pionier= resp. Eisenbahn--Bataillon erforderlichen Leeren und Schablonen,
Instrumente, Werkzeuge, Matertalien und Reservetheile M/71.
Berlin, den 2. Juni 1876.
Der Durchmesser des in den oben genannten, zum Erlaß vom 17. September 1875 Nr. 64/9. Art. 1. gehöri-
gen Verzeichnissen, sub A. 2. aufgeführten Cylinders für die hintere Weite des Pulverraums im Patronenlager
ist nachträglich auf 13,3 uun festgesetzt worden.
Lriegs-Miisterlum Allgemeines Kriegs-Departement.
A
v. Caprioi. Nautenberg.
No. 803. 4. Art. 1.