Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zehnter Jahrgang (10)

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Nr. 216. 
Abänderung einer Vorschrift. 
Berlin, den 4. August 1876. 
In dem Entwurf zum 5. Abschnitt zur Instruktion, betreffend das Infanterie-Gewehr M/71. „Die im dienst- 
lichen Gebrauche am häufigsten vorkommenden Reparaturen“ sind folgende Abänderungen vorzunehmen: 
§. 59 c. zweite Zeile, hinter „damit“ einzuschalten: 
„beim Einsetzen des mit ihm verbundenen Verschlußkopfes in die Kammer, seine Schleppe über 
den vorderen Rand der Kammer leicht hinweggleiten und“; 
60 a. hinter „läßt“ hinzuzusetzen: 
„und in diesem wie im §F. 59 sub c. vorgeschrieben, genügendes Spiel hat“; 
§. 60 c. die Worte: 
üund die richtige Federhärte d zu streichen; 
8. 60 d. als besonderes Alinea hinzuzufügen: 
„Die Erfüllung der letzteren beiden #w#erderungen giebt zugleich Aufschluß über die richtige 
Federhärte des Ausziehers. Eine Prüfung dieser Härte mit dem den bestimmten Instrument 
darf sonach nur dann staitfinden, wenn sich Anstände in den gedachten Beziehungen herausstellen.“ 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
r 
  
  
Kraufe. Rautenberg. 
No. 1151. 7. 76. Art. 1. 
era Nr. 21 
röffnung von Eisenbahnstrecken. 
8 5 Berlin, den 5. Angust 1876. 
Die Eisenbahn zwischen Lauterburg im Elsaß und Straßburg im Elsaß ist am 25. Juli cr., und die Eisen- 
bahn von Marienburg in Westpreußen nach Mlawka auf der Strecke zwischen Marienburg und Deutsch-Eylan 
am 1. August cr. zas#nttr worden. 
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Wi usen. 
No. 149. 8. 76. M. O. D. 3. 5 schöuf 
Nr. 218. 
Eisenbahn-Beförderung der Jarschen der nur für ihre persen abkommandirten Lientenants, sowie 
der Burschen dersetzter Offiziere für den Rückmarsch. 
Berlin, den 9. August 1876. 
In Begegnung vorgekommener Zweifel wird hierdurch darauf besonders hingewiesen, daß die bezüglichen 
estimmungen in den 9§. 41 und 42a des Reglements über die Natural-Verpflegung der Truppen im 
Frieden durch den Erlaß vom 14. Dezember 1869 (A. V. Bl. pag. 2 pro 1870) als außgeheben u erachten 
und in Fällen der beregten Art den qu. Vurschen stets Marschrouten und Requisitionsscheine zu u 
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Wischhusen. 
eilen sind. 
No. 499. 7. 76. M. O. D. 3. 
  
Nr. 219. 
Druckformulare. 
Berlin, den 27. Juli 1876. 
Noach der, im Armee-Verordnungs-Blatt für 1876 auf Seite 109 abgedruckten Verordnung vom 1. April 1876, 
betreffend die Ausführung des Gesetzes vom 13. Juni 1873 über die Kriegsleistungen, K unter Beilage A
	        
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