Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zehnter Jahrgang (10)

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Armee-Verordnungs-Mlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
10. Jahrgang. Gerlin, den 30. August 1876. Nr. 18. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Koönigliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 4. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preie derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 J. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. 
  
  
Nr. 222. 
Urlaubs- 2c. Gesuche der Offiziere von der Armee ohne Dlensüstellung. 
Auf Ihren Vortrag bestimme Ich hierdurch, daß Offiziere von der Armee ohne Dienststellung ihre Urlaubs- 
und sonstigen Gesuche in militairischen Dienstangelegenheiten an Sie zu richten haben, und verleihe Ich 
Ihnen in den vurch Meine Ordre vom 16. Januar 1873 festgesetzten Grenzen die Befugniß zur Urlaubs- 
Ertheilung auch an diese Offiziere. Zugleich genehmige Ich, daß die in Rede stehenden Offiziere ohne vor- 
hergehende Genehmigung, aber mit der Verpflichtung der sofortigen Meldung einen Urlaub bis zu 14 Tagen 
antreten dürfen. Die bisherige Bestimmung, wonach Generale vom Generallieutenant beziehungsweise Divisions- 
Kommandeur aufwärts Gesuche dienstlichen Inhalts Mir direkt vorlegen dürfen, wird hierdurch nicht berührt. 
Schloß Babelsberg, den 17. August 1876. 
Wilhelm. 
v. Kameke. 
Berlin, den 22. August 1876. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenniniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
An den Kriegs-Minister. 
No. 713. 8. 76. A. 1. 
Nr. 223. 
Patentirung der Sekonde-Lieutenauts des mieur-Korps und der Portepee-Fähnriche, welche dos 
Offizier. Examen mit Allerhöchster Belobigung bestehen. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich in Abänderung Meiner Ordres vom 12. März 1853 und 
31. Oktober 1861 Folgendes: 
1) Die Patentirung der Sekonde-Lientenants hat fortan auch beim Ingenicur-Korps, gleich nach erfolgter 
Beförderung zu erfolgen. 
2) Diejenigen Fkue orl ybbiche, welche das Ofsizier-Examen mit Meiner Belobigung bestehen, erhalten 
das Patent als Sekonde-Licutenant vor den übrigen Portepee-Fähnrichen der Armee, welche an 
demselben Tage Offizier werden. 
Wildbad Gastein, den 22. Juli 1876. 
Wilhelm. 
v. Kamcke. 
An das Kriegs-Ministerium.
	        
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