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Armee-Verordnungs-Mlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
10. Jahrgang. Gerlin, den 30. August 1876. Nr. 18.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Koönigliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 4. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preie derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 J. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
Nr. 222.
Urlaubs- 2c. Gesuche der Offiziere von der Armee ohne Dlensüstellung.
Auf Ihren Vortrag bestimme Ich hierdurch, daß Offiziere von der Armee ohne Dienststellung ihre Urlaubs-
und sonstigen Gesuche in militairischen Dienstangelegenheiten an Sie zu richten haben, und verleihe Ich
Ihnen in den vurch Meine Ordre vom 16. Januar 1873 festgesetzten Grenzen die Befugniß zur Urlaubs-
Ertheilung auch an diese Offiziere. Zugleich genehmige Ich, daß die in Rede stehenden Offiziere ohne vor-
hergehende Genehmigung, aber mit der Verpflichtung der sofortigen Meldung einen Urlaub bis zu 14 Tagen
antreten dürfen. Die bisherige Bestimmung, wonach Generale vom Generallieutenant beziehungsweise Divisions-
Kommandeur aufwärts Gesuche dienstlichen Inhalts Mir direkt vorlegen dürfen, wird hierdurch nicht berührt.
Schloß Babelsberg, den 17. August 1876.
Wilhelm.
v. Kameke.
Berlin, den 22. August 1876.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenniniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
An den Kriegs-Minister.
No. 713. 8. 76. A. 1.
Nr. 223.
Patentirung der Sekonde-Lieutenauts des mieur-Korps und der Portepee-Fähnriche, welche dos
Offizier. Examen mit Allerhöchster Belobigung bestehen.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich in Abänderung Meiner Ordres vom 12. März 1853 und
31. Oktober 1861 Folgendes:
1) Die Patentirung der Sekonde-Lientenants hat fortan auch beim Ingenicur-Korps, gleich nach erfolgter
Beförderung zu erfolgen.
2) Diejenigen Fkue orl ybbiche, welche das Ofsizier-Examen mit Meiner Belobigung bestehen, erhalten
das Patent als Sekonde-Licutenant vor den übrigen Portepee-Fähnrichen der Armee, welche an
demselben Tage Offizier werden.
Wildbad Gastein, den 22. Juli 1876.
Wilhelm.
v. Kamcke.
An das Kriegs-Ministerium.