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neben dem Servise bezw. Naturalquartier zahlbar ist. Dasselbe wird jedoch in jedem einzelnen Falle unter
Berücksichtigung der vorerwähnten Kompetenz entsprechend bemessen und dabei zugleich bestimmt werden,
welches Etats-Kapitel die Ausgabe zu leisten hat.
egs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement.
Dresow.
v. Hartrott.
No. 465. 7. 76. M. O. D. 3.
r, 232.
Angabe der transportirten Gegenstände und des ðen 8 Quantums in den Vorspann- Bescheinigungen
nach dem Schems unter Beilage B 1 zur Instruktion vom 2. September 1875.
Berlin, den 15. August 1876.
Es- wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Bescheinigungen über geleisteten Vorspann nach dem der
Instruktion vom 2. September 1875 zur Ausführung des Gesetzes Über die Natural-Leistungen für die
bewassnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 unter B 1 beigefügten Schema, und zwar in der
zweiten Rubrik „JZu welchem Behuf der Vorspann gestellt ist“ auch die spezielle Angabe der transportirten
Gegenstände sowie des Gewichts-Quantums enthalten müssen.
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Deparkement.
Dresow.
v. Hartrott.
No. 285. 4. M. O. D. 3.
Nr. 233.
Bestellungen von Waffenthellen in Suhl.
Berlin, den 16. August 1876.
Unter Bezugnahme auf die im Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 14 unter der Verordnungs-Nr. 170 veröffent-
lichte Bekanntmachung vom 8. Juni 1876 werden die Königlichen Truppentheile darauf aufmerksam gemacht,
daß die Gewehr-Revisions-Kommission in Suhl fortbesteht und die Anmerkungen 2 zu den Preis-Verzeichnissen
a. für Verkauf von Theilen zum Pistol U/M. und zum Pistol M/50. Seitens der Waffenfabrikanten
zu Su
b. von den reglementsmäßigen einzelnen Seitengewehr- und Lanzen-Theilen beim Verkauf an die Truppen
pr
unverändert in Kraft geblieben sind.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Voigts-Rhetz. Rautenberg.
No. 300. 8. At. 1. 6 z 6
Nr. 234.
Ermächtigung des Dr. med. Burger in London zur Ausstellung von Zeugnissen für Deutsche Militair-
Pflichtige in Großbritannien.
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 30. Juni d. Is. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
daß dem Dr. med. Alexander Burger zu Lonvon die Ermächtigung zur Ausftellung ver im §. 41, 13 und b
des ersten Theils der deutschen . Kordnung vom 28. September 1875 begeickneken Zeugnisse über die
Untauglichkeit bezw. bedingte Tauglichkeit derjenigen militairpflichtigen Deutschen ertheilt worden ist, welche
ihren dauernden Aufenthalt in Großbritannien haben.
Berlin, den 8. August 1876.
Das Reichskanzler-Am.
Eck.