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Armee-Verordnungs-Nlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
10. Jahrgang. Gerlin, den 12. Jannar 1876. Nr. 2.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vlerteljährliche Pränmmerationspreis dieses Blattes beträgt 1.K 50 J. Abonnirt kaunn werden: außerhalb bei den
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bel der Exrpedition, Kochstraße 69.
Bel petzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner ern dleses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; P Druckbogen von 8 Selten wird dabel mit 20 -J. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
Nr. 8.
Modiftkation des §. 220 des Reglements über die Bekleidung und Ausrüstung der Truyppen im
Frieden, vom 30. April 1868.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, unter Modifikation des §. 220 des Reglements über die
Bekleidung und Ausrüstung der Truppen im Frieden vom 30. April 1868, daß den bei den Regiments-- rc.
Bekleidungs= Kommissionen fungirenden Zahlmeistern die denselben bisher aus dem Ersparnißfonds der
Truppen gewährten Remunerationen nach den in Meiner Ordre vom 28. Januar cr. angegebenen Sätzen
vom 1. Jannar 1876 ab als etatsmäßige Zulagen in laufenden Monats-Raten aus dem Kapitel 24 des
Etats für die Verwaltung des Reichsheeres gezahlt werden. Das Kriegs-Ministerium hat Hiernach das
Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 30. Dezember 1875.
Wilhelm.
v. Kameke.
An das Kriegs-Ministerium.
Berlin, den 5. Januar 1876.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht mit dem
Bemerken, daß für die Zahlung der beregten etatsmäßigen Zulagen die in den §§ 147 ff. und 281 des
Reglements über die Geld-Verpflegung der Truppen im Frieden ausgesprochencn Grundsätze maßgebend sind.
Die Verrechnung derselben erfolgt durch die monatlichen Geld-Verpflegungs-Liquidationen.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
Nr. 60. 1. 76. M. O. D. 3.
Nr. 9.
Auffichtspersonal bei den Arbeiter-Abtheilungen.
W "1 Win den 2. Jannar 1876.
Durch den Reichs-Militair-Etat pro 1876 sind die Mittel zur Anstellung von je 5 Sergeanten als ständiges
Aufsichtspersonal bei den Arbeiter-Abtheilungen in Stettin und Cosel zur Verfügung gestellt.
Es findet auf dieses Personal der Erlaß vom 29. Dezember 1874 ad 1 bis 3, das Aufsichtspersonal
bei den Frliungsgefängnissen betreffend — A. V. Bl. S. 6 pro 1875 — gleichmäßige Anwendung.
Zur Bewaffnung werden Infanterie-Seitengewehre u/m. aus dem Artillerie-Depot zu Stettin resp.
Neisse ausgegeben werden.