Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zehnter Jahrgang (10)

— 191 — 
Nr. 255. 
Dispefttion über die von den Einjährig--Freiwilligen für ihre Beriktenmachung zu zahlenden Gelder. 
Berlin, den 7. September 1876. 
Die Kavallerie= und Feld-Artillerie-Regimenter ceaben vorläufig über die im Herbst vieses Jahres ein- 
ehenden Gelder für die Berittenmachung der Einjährig-Freiwilligen nicht zu verfügen, sondern die im 
Hgiement über die Remontirung der Armee hierüber aufgenommenen Bestimmungen a uwarten 
Das Reglement befindet sich in der Bearbeitung und wird voraussichtlich den ruppentheilen noch 
vor Jahresschluß zugehen. 
Kriegs-Ministerium; Abtheilung für das Remonte-Wesen. 
v. Rauch. v. Uslar. 
No. 72. 9. 76. R. A. 
Nr. 256. 
Abänderung der Vorschrift über den Leschöftsnens bei Ueberweisuag der Bedürfnisse zu den Schieß- 
übungen 2c. Berl 
Berlin, den 11. September 1876. 
Der §. 42 4# wie folgt zu lauten: 
Die Liquidalionen über Entschädigungen für Flurschäden, sowie Über Gebühren und Reisekosten 
der bei der Abschätzu Pertwa r Taxatoren, hinsichtlich deren Penstelung K. die Instruktion 
zur Ausführung des Gesetzes Über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 
13. Februar 1875 (A.-V.-Bl. Nr. 19 pro 1875) mit, der Maßgabe Anwendung sindet, daß 
a. die Abschätzungs-Kommission (8 zu §. 14) au 
einem Kommissar der betheiligten Land ee 
dem Präses der Schießpl g 
einem Militair-Beamten und 
mindestens zwei Sachverständigen 
gebildet und 
b. das im Passus 8 zu §. 14 vorgeschriebene Attest von vemienigen Truppen-Kommando aus- 
gestellt wird, welches die Aufsicht über den Platz führt, 
sind an 9ie betreffende Korps-Intendantur Behufs Anweisung“ der zu zahlenden Beträge auf die 
Kerps-Zahlungsstelle einzureichen. 
Die Verausgabung der gezahlten Beträge erfolgt beim Kap. 27, Titel 16 des Militair-Etats. 
Kriegs- Minsterium Allgemeines Kriegs-Departement. 
Krause. Rautenberg. 
No. 192. 9. Art. 1. 
Nr. 257. 
Eisenbahn-Befördernug der Mannschaften des ehr,ufanterie= .Bataillons bei der Rückkehr zu ihren 
Truppentheilen. 
Berlin, den 14. September 1876. 
Des Kriegs-Ministerium genehmigt, daß in diesem Jahre bei Auflösung des Lehr-Infanterie-Bataillons die 
Mannschaften desselben bei der R öehr zu ihren Truppentheilen von Potsdam nach den bezüglichen Garnison- 
otten, soweit angängig, allgemein die Eisenbahn auf NRegquisitionsschein benuhen. 
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Dresow. 
No. 609. 4. M. O. D. 3. ·
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.