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Nr. 255.
Dispefttion über die von den Einjährig--Freiwilligen für ihre Beriktenmachung zu zahlenden Gelder.
Berlin, den 7. September 1876.
Die Kavallerie= und Feld-Artillerie-Regimenter ceaben vorläufig über die im Herbst vieses Jahres ein-
ehenden Gelder für die Berittenmachung der Einjährig-Freiwilligen nicht zu verfügen, sondern die im
Hgiement über die Remontirung der Armee hierüber aufgenommenen Bestimmungen a uwarten
Das Reglement befindet sich in der Bearbeitung und wird voraussichtlich den ruppentheilen noch
vor Jahresschluß zugehen.
Kriegs-Ministerium; Abtheilung für das Remonte-Wesen.
v. Rauch. v. Uslar.
No. 72. 9. 76. R. A.
Nr. 256.
Abänderung der Vorschrift über den Leschöftsnens bei Ueberweisuag der Bedürfnisse zu den Schieß-
übungen 2c. Berl
Berlin, den 11. September 1876.
Der §. 42 4# wie folgt zu lauten:
Die Liquidalionen über Entschädigungen für Flurschäden, sowie Über Gebühren und Reisekosten
der bei der Abschätzu Pertwa r Taxatoren, hinsichtlich deren Penstelung K. die Instruktion
zur Ausführung des Gesetzes Über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom
13. Februar 1875 (A.-V.-Bl. Nr. 19 pro 1875) mit, der Maßgabe Anwendung sindet, daß
a. die Abschätzungs-Kommission (8 zu §. 14) au
einem Kommissar der betheiligten Land ee
dem Präses der Schießpl g
einem Militair-Beamten und
mindestens zwei Sachverständigen
gebildet und
b. das im Passus 8 zu §. 14 vorgeschriebene Attest von vemienigen Truppen-Kommando aus-
gestellt wird, welches die Aufsicht über den Platz führt,
sind an 9ie betreffende Korps-Intendantur Behufs Anweisung“ der zu zahlenden Beträge auf die
Kerps-Zahlungsstelle einzureichen.
Die Verausgabung der gezahlten Beträge erfolgt beim Kap. 27, Titel 16 des Militair-Etats.
Kriegs- Minsterium Allgemeines Kriegs-Departement.
Krause. Rautenberg.
No. 192. 9. Art. 1.
Nr. 257.
Eisenbahn-Befördernug der Mannschaften des ehr,ufanterie= .Bataillons bei der Rückkehr zu ihren
Truppentheilen.
Berlin, den 14. September 1876.
Des Kriegs-Ministerium genehmigt, daß in diesem Jahre bei Auflösung des Lehr-Infanterie-Bataillons die
Mannschaften desselben bei der R öehr zu ihren Truppentheilen von Potsdam nach den bezüglichen Garnison-
otten, soweit angängig, allgemein die Eisenbahn auf NRegquisitionsschein benuhen.
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. Dresow.
No. 609. 4. M. O. D. 3. ·