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tember 1875 zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Besähigung für den einjährig. freiwilligen
Militairdienst berechtigt sind.
Berlin, den 2. Oktober 1876.
Das Reichskanzler-Amt.
Eck.
Nachtrags-Verxzeichniß
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung
für den cinjährig-freiwilligen Militairdienst berechtigt sind.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche gesuch der zweiten Klasse zur
Darlegung der wissenschaftlichen gefähigung genügt.
(a. Gynnasien.)
b. Realschulen erster Ordnung.
I. Königreich Preußen.
Provinz Brandenburg.
Die Andreasschule zu Berlin (Verzeichniß vom 19. Januar d. J. — unter B. c. I. 1).
Die Realklassen des Gymnasiums zu Guben (ebenda unter A. a. I. 41).
Provinz Hannover
Die Realschule zu Celle (bher höherc Bürgerschule, ebenda unter C. a. an. I. 25).
Großherzogthum Hessen.
Die Grtoßherzogliche healid zu Darmistadt (ebenta unter B. b. IV. 4).
Freie Hausesta. Bremen.
Die Nealschule zu Vegesack Ale unter B. 3).
B. Lehranstalten, bei welchen der zat erfolgreiche Besuch der ersten Klasse
nöthig ist.
a. Progymnasien.
ENnlr Prenhen.
Rhei
Das Progymnasium zu Krefeld (bisher hehete Brrelischule, ebenda unter B. c. 1I. 24).
b. Realschulen zweiter Ordnung.
Königreich Preußen.
Rheinprovinz.
Die Ncalschulc zu Barmen-Wupperfeld.
. Höhere Bürgerschulen, welche den Gymnasien in den entsprechenden Klassen gleichgestellt sind.
I. Königreich Prenßen.
Provinz Brandenburg.
Die böhere Bürgerschule zu Lübben (bisher Realschule, ebenda unter B. b. I. 3).
Die höhere Bürgerschule zu Neustadt-Eberswalde (ebenda unter C. a. aa. I. 10).
Provinz Hannover
Die höhere Bürgerschule zu Münden (ebenda unter L 31).
II. Elsaß-Lothringen.
Das ReallProcumnasium zu Altkirch.
Die Realschule zu Münster.