Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zehnter Jahrgang (10)

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Armee-Verordnungs-latt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
10. Jahrgang. Herlin, den 3. Dezember 1876. Nr. 25. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69 
Der wiertehäheliche Peinumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 4. Abonnirt kann werden: guußerhalb bei den 
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 6 
Bei Letzterer asolzt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet ses nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 J. bere echnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. 
Nr. 297. 
Remunerirung von Unterbeamten aus dem Erlöse für verkaufte unbrauchbare Akten. 
Aif den Bericht des Staats-Ministeriums vom 30. v. Mts. genehmige Ich in Abänderung der Bestimmungen 
der Erlasse vom 24. November 1838 und vom 26. Okteber 1857, daß für die Folge der Netto-Erlös aus 
dem Verkaufe unbrauchbar gewordener Akten bis zur Höhe von 25 Prozent zur Remunerirung nicht blos 
der beim Aussonderungsgeschäfte thätig gewesenen Subalternbeamten, sondern auch der dazu herangezogenen 
Unterbeamten verwendet werden kann. 
Baden--Baden, den 9. Oktober 1876. 
  
  
Wilhelm. 
Camphausen. Gr. Eulenburg. Leonhardt. 
alk. v. Kameke. Achenbach. 
Friedenthal. v. Bülow. Hofmann. 
An das Staats--Ministerium. - 
Berlin, den 1. Dezember 1876. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets. Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 119. 11. 76. Kw. 
Nr. 298. 
NRations-Angelegenheit. 
Berlin, den 24. November 1876. 
Den Postenoffizieren bei den Fortifikationen ist in allen den Fällen, in welchen ihnen aus dem Festungs- 
Bau-Fonds die Verglltung für eine Ration geJahlt wird, in sofern sie sich Pferde halten, der Bezug einer 
außeretatsmäßigen leichten Ration gegen Zahlung des Normpreises gestattet. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 377. 11. 76. Iag.
	        
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