Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zehnter Jahrgang (10)

Auf Veuurtheilte, für welche nach dem §. 54 die Fahrkesten der dritten Wagenklassen vergütct 
werden, findet diese Bestimmung keine Anwendung. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kamekc. 
No. 623. 11. 76. Ml. O. D. 3. 
  
Nr. 310. 
Berlegung des Einreichungs-Termins für die Waffen-Rapporte pro 1870. 
Berlin, den 1. Dezember 1876. 
Aus Veranlassung der bevorstchenden Umbewaffnung ven Kavallerie-Regimentern, wird der Termin zur Ein- 
reichung der Waffen-Rapporte pro 1876 auf den 1. Juli 1877 hinausgeschoben. 
Kriegs-Ministerium: Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Voigts-Rhetz. Rautenberg. 
No. 881. 11. 76. Art 1. 
Nr. 311. 
Eröffnung der Eisenbahn Cüstrin—Könlgsberg in der Neumark. 
Berlin, den 1. Dezember 1876. 
De Eisenbahnstrecke zwischen Cüstrin und Königsberg in der Neumark ist am 16. November d. J. eröffnet 
worden. 
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Dresow. 
No. 801. 11. 76. A. O. D. 3. 
Nr. 312. 
Eröffnung der Eisenbahn Ihrhode—MNeuschanz in Nlederland. 
Berlin, den 5. Dezember 1876. 
Die Eisenbahnstrecke zwischen Ihrhove (un der Rheine-Emdener-Bahn) und Neuschanz (Nieuwe Schans an 
der Niederländischen Staatsbahn nach Greningen beziehungsweise Harlingen) ist am 26. November d. J. 
cröffnet worden. 
Kriegs-Ministerium; Militalr-Oekonomie-Departement. 
Fr. Hartrott. Dresom. 
No. 132. 12. 76. M. O. D. 3. 
Nr. 313. 
Neunter Nachtrag zum Schulverzeichniß vom 19. Januar dleses Jahres. 
Die in dem nachfolgenden Verzeichnisse aufgeführten höheren Lehr-Anstalten sind befugt, gültige Zeugniss 
e 
über die wissenschaftliche Qualisikation für den einjährig-freiwilligen Militairdienst auch ihren von der Theil- 
nahme am Uinterricht in der griechischen Sprache dispensirten Schlllern zu ertheilen, insofern letztere an dem 
für jenen Unterricht eingeführten Ersatz= Unterricht repelmäßig theilgenommen und entweder die Sekunda 
absolvirt oder nach mindestens einjährigem Besuch derselben auf Grund einer besonderen Prllfung ein Zeugniß 
des Lehrer-Kollegiums über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
Die gleiche Befugniß, welche früher an andere, in der Anlage nicht verzeichnete Anstalten ertheilt 
werden, ist erloschen. ’ 
Berlin, den 27. November 1876. 
Das Reichskanzler-Amt. 
Eck.
	        
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