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Derselbe erfolgt voraussichtlich drei Monate nach den gegenwärtig für den jährlichen Final-
abschluß bestehenden Terminen. Die näheren Bestimmungen hierüber werden vorbehalten.
4) Die in Bezug auf die Veränderungen im Buch., Liquidations= und Rechnungswesen erforderlichen
Spezialbestimmungen werden den betheiligten Kommando= und Verwaltungs-Behörden besonders
zugehen.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 686. 12. 76. M. O. D. 1.
Nr. 321.
Betrifft den Dienst der Oberroßärzte bei der Truppe.
Berlin, den 23. Dezember 1876.
Im Anschluß an §. 31 der Bestimmungen über das Militair-Veterinairwesen wird Über den Dienst der
Oberroßärzte bei der Truppe Folgendes bestiumer
1) Der Oberroßarzt muß über den Gesundheitszustand der Pferde des ganzen Regiments unterrichtet
sein; er ist daher zu den periodischen Untersuchungen der Pferde (§. 3 der Onstruktion über
das beim Auftreten des Rotzes unter den Pferden der Truppen zu beobachtende Verfahren) unter
Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und nach näherer Anweisung des Regiments-Kommandeurs
hinzuzuziehen. Sofern nicht besondere Umstände eine häufigere Entsendung des Oberroßarztes in
auswärtige Garnisonen des Regiments zur Besichtigung der Königlichen Oienshpfer erforderlich
erscheinen lassen, dürfen derartige Entsendungen nicht häufiger als zwei Mal im Jahre in jede
Garnison stattfinden.
2) Dem Oberroßarzt ist die Oberleitung und Ueberwachung des Beschlagunterrichts, sowie der Heran-
bildung der Eleven-Aspiranten im Bereich des ganzen Regiments zu Übertragen. Die Ausführung
besonderer Dienstreisen wird durch vorstehende Bestimmung nicht begrünvet.
3) Die Roßärzte und Unterreßärzte haben den auf den roßärztlichen Dienstbetrieb sich bszießenden
Anordnungen und Weisungen der Oberroßärzte, insoweit nicht Befehle der militairischen Dienst-
vorgesetzten entgegenstehen, Folge zu leisten.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 537. 11. A. 2.
Nr. 322.
Eröffnung der Eisenbahn Deutsch-Rasselwitz—Kandrzin.
Berlin, den 26. Dezember 1876.
Die Eisenbahnstrecke Deutsch-Rasselwitz—Kandrzin ist am 15. Dezember cr. eröffnet worden.
Kriegs-Ministerium; Militir-Oelonomie Departemenl.
esow.
v. Hartrott. Dr
No. 646. 12. 76. M. O. D. 3.
Nr. 323.
Extraordinalre Berpflegungszuschüsfse pro 1. Quartal 1877.
Berlin, den 28. Dezember 1876.
Die ro 1. Quartal 1877 bewilligten extraordinairen Verpflegungszuschüsse, einschließlich des Zuschusses zur
Beschaffung einer Frühstücksportion, betragen für die nachstehend bezeichneten Garnisonen: