Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zehnter Jahrgang (10)

Anlage A. 
menstellung 
en des Beurlaubtenstandes pro 1876. 
  
8. 9. 10. 
Aus der Reserve des 
Trains zur Formation von 
  
  
  
  
Aus der Sanitäts-Detachements 
. - — 
Reserve des Traius S Bemerkungen. 
zu den S. 8 
HSJSsne- 
Train-Uebungen. —" s 5½ 
———————— 
* SSS 
Bei den Armee-Korps 1 I. (Zzu Kolonne 2 und 5) Für fehlende Hauptleute sind Premier-Lieute- 
bis 11 und 14 werden nants, bezw. Sekonde-Lieutenants, für fehlende Sekonde-Lieutenants 
je 2 — bei der Groß—— — — Premier-Rieutenants einzuberufen. 
bersoglich Hessischen — — ———2. Offziere Behufs Darlegung ihrer Befähigung zur Weiterbeförde- 
(25.) Division 1—— ——— rung. bezw. Behufs Ableistung von Uebungen im Reserve-Verhältniß 
Uebungs-Kompagniun— —[— können nach Bedarf auf 40 Tage eingezogen werden. Landwehr- 
in der Stärke von — — — — — Infanterie-Offiziere sind thunlichst derart zu beordern, daß sie wäh- 
1 Rittmeister —— – rend der letzten 12 Tage bei den Landwehr-Uebungen Verwendung 
1 Premier-Lieutenant——— sinden können. 
1 Sekonde: —8. Wegen etwaiger Einziehung von Unter= und Assistenz-Aerzten des 
8 Unteroffizieren und — — Beurlaubtenstandes haben sich die Korps-General-Aerzte wegen der 
64 Gemeinen 1 111 20 130 Etats-Verhältnisse zuvor mit der Milzair-Mrdizinal-Abther ung in 
formirt. 1 1 120 10 Verbindung zu setzen. 
Aus der Reserve des 4. Falls sich im Sinne des kriegsministeriellen Erlasses vom 26. April 
Garde-Korps sind 1511111120 180 1875 Nr. 516 4. A. 1. — Offiziere des Beurlaubtenstandes 
Unteroffiziere 100 Mann oder invalide Offi iere zur Dienstleistung bei einem Landwehr-Be- 
  
  
einzubeordern. Die- 1 111120 180 zirks-Kommando Behufs Ausbildung für den Dienst als Adintanten 
selben befinden sich be 1111120 180 melden, können dieselben, per Bezirks-Kommando jedoch nur einer, 
reits in den für die zu einer 6 wöchentlichen Dienstleistung herangezogen werden. 
einzelnen Provinzial- 5. Ossizier-Aspiranten werden nach Bedarf eingezogen. Bei der In- 
Armee-Korps ausge- fanterie sind dieselben auf die in Kolonne 2 festgesetzten Uebungs- 
worfenen Uebungsstär= stärken anzurechnen, für jeden Offizier-Aspiranten daher 1 Unter- 
ken und sind dem ent- ofsizier und 4 Gemeine weniger einzuziehen, bei den anderen Wasfen 
sprechend Seitens des befinden sich vieselben außerhalb der angegebenen Uebungsstärlen. 
General-Kommandos 6. Unter den in den Kolonnen 2, 3 und 7 aufgeführten Mannschaften 
des Garde-Korps auf können sich 8 /8, unter denen in Kolonne 4 und 6 = 7% und 
die einzelnen Korps- unter denen in Kolonne 5 = 9% Unteroffiziere befinden. 
bezirke zu repartiren. 7. Bei * Garde= und Provinzial-Landwehr-Infanterie= und Fuß- 
Artillerie-Kompagnie ist an Stelle eines Unteroffiziers je ein Laza- 
rethgehülfe inzuziehen 
8. In den in Kolonne 9 angegebenen Unteroffizieren sind 2 Lazareth= 
gehülfen und ebendaselbst in der Zahl der Gemeinen 4 Hornisten 
und 2 Unter-Lazarethgehülfen enthalten. 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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