Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zehnter Jahrgang (10)

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Armee-Verordnungs-Vlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
10. Jahrgang. Herlin, den 19. Februar 1876. Nr. 6. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
  
  
Der vlerteljährliche Pränumerationsprels dleses Blattes beträgt 1.X 50 J# Abonnlrt kann werden: außerhalb bel den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedliion, Kochstraße 69. 
Bel Letzterer erfolgt an der Berkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; 2*— ruckbogen von 8 Selten wird dabel mit 20 -J. berechnet, falls nicht für einzelne Rummern noch 
besonders eine Preigermählgung feftgesetzt ist. 
  
Nr. 51. 
Formation der Militair-Schießschule für 1876. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich hierdurch, daß die Formation der Militair-Schießschule 
bis auf Weiteres nach Maßgabe Meiner Ordre vom 7. Jannar 1875 zu erfolgen hat, die Zahl der als 
Hulfslehrer kommandirten sfere jedoch nach Bedarf bis auf acht erhöht werden kann. 
Berlin, den 13. Jannar 1876. 
Wilhelm. 
v. Kamcce. 
An das Kriegs-Ministerium. 
Berlin, den 5. Februar 1876. 
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch mit nachstehenden Bestimmungen zur Kenntniß der 
Armee gebracht: 
1) Die Kommandirungen zu den beiden Lehrkursen bezw. zur Stamm-Kompagnie und der Versuchs- 
Abtheilung der Militair-Schießschule saben seitens der einzelnen General-Kommandos nach Maß-37, 
gabe der auliegenden Uebersicht stattzufinden und sind für die Stamm-Kompagnie und die Versuchs- Aaseahe. 7 
btheilung nur solche Mannschaften auszuwählen, welche noch bis zum 1. Oktober 1877 für den Vend 
altiven Dienst verpflichtet sind. 
2) Hinsichts der von den Jäger- 2c. Bataillonen zu kommandirenden Offiziere und Mannschaften hat 
die Inspektion der Jäger und Schützen das Erforderliche zu veranlassen. 
3) Wegen der Kommandirung von Offizieren als Hülfslehrer zur Verstärkung des Lehrer-Personals bei 
der Militair-Schießschule wird den betreffenden General- Kommandos noch besondere Mittheilung 
ugehen. · · 
4) Ur. der Auswahl der Ofsfiziere und Unteroffiziere für die Lehr-Kommandos, sowie der 
Maunschaften für die Stamm-Kompagnie und die Versuchs--Abtheilung, ferner wegen Ueberweisung, 27, 
Bekleidung und Verpflegung rc. derselben wird auf die anliegende Zllanemnenstellung der haß. Ve 
#n 
gebenden Bestimmungen verwiesen. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 462. 1. A. 2.
	        
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