Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

Militär-Lazareth-Wesen. 
4. Zum Retablissement der Feld-Lazarethe und Saniläts-Delachements an Instrumenten, 
Verbandmitteln und Utensilien, siwie zur Vervollständigung der kriegsmäßigen Aus- 
rüstung der Armee mit Sanitätsmaterial. 
. Verpflegungs= und Uarieikoften. für Kranke und Verwundete der mobilen Armee, welche 
nach dem 1. Juli 1871 noch in den Lazarethen des Inlandes sich befunden haben, 
bew. in dieselben wieder aufgenommen werden mußten; Badekurkosten für verwundete 
und im Kriege erkrankte Mannschaften vom Feldwebel abwärts; Kosten fr die den 
Verwundeten beschafften künstlichen Glieder 2c 
. Für Deginfizirung und Wiederinstandseung der der zu Reserve., Gefangenen, und Etappen- 
-azarethen benutzlen Lokale vor deren Rückgabe in den gewöhnlichen Gebrauch, sowie 
zu den auf Grund des Kriegsleistungsgesetzes zu ahlenden tschädigungen. 
7. un u bea für Offiziere und Beam 
zu dgg Kosten für Badereisen ic., Behufs Heilung He#r aus dem Felde herstammen- 
den Leiden 
# 
Artillerie= und Waffen-Wesen. 
4. Zum Retablissement und zum Ersatz ter Handfeuerwaffen, des Artillerie-Materials und 
der Munition 2c. 
9. gin Bau von Aufbewahrungsräumen für das vermehrte Material an Gewehren, 
eschützen, Fahrzeugen rc. 
— 
Nr. 91. 
Etatsveränberungen beim Ausgabe-Kapitel 36, Militär-Gefängnißwesen. 
Berlin, den 30. April 1877. 
Auf Grund des Reichs-Militär-Etats pro 1877/78 wird bezüglich des Ausgabe-Kapitels 36, „Militär- 
Gefänhn ie Nachstehendes bekannt gemacht: 
r die i* Wilitirhefongenen fn ist ba Titel 1 keine duhm mehr angesetzt. (A. S r 24. Ok. 
tober 1 d Erlaß vom 30 877 — No. 757/3. A. 2.) 
2) Statt des bisherigen Saie- 13 1½% Pf. ist für jernon 1n 1. eines 8 bereits vor- 
hndenen Gefangenen an Unkosten der Vetrag von 98½ Pf. zu liguidiren. Aus diesem Hetraß 
aben die Estangsgefängisse die im F. 140 des Stgefroslstreckunge. eglements bezw. im Passus 3 
des Erlasses vom 1. November 1876 — A.-V.-Bl. S. 213 —.bezeichneten Ausgaben zu bestreiten. 
3) Die beim Kapitel 36 zur erauspabu gelangende soll lhdel ist fortan unter Titel 4, mit 
den Krankenpflege= und Arzneikosken zusammen, zu verrechnen. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
Nr. 92. 
zu dem Lreis-Berseicha — don den retzlementsmäßigen eineteesn Seitengewehr= und 
Lanzentheilen beim Verkauf an die Truyppen pre 1877 
Berlin, ven 18. April 1877. 
Die Fabrikanten Gebrüder Simson in Suhl haben die nachstehenden Preisermäßigungen eintreten lassen: 
2. Infanterie-Seitengewehr ohne Stichblatt u N. 
it 98 Pf. 
efäß r—
	        
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