Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

— 77 — 
Nr. 94. 
Verichtigung der Vorschrift über das Bezeichnen und Numeriren der Wasfen. 
Berlin, den 23. April 1877. 
□— 10. In den Beispielen für das Kommanvo einer Reserve-Infanterie-Dirision und das Kommando 
einer sEG— ist statt R zu setzen 
e 17. In dem Beispiel für den Stab der Munitionskolonnen-Abtheilung 2c. (Zeile 6—9 von 
oben) ist rr—s-“ A. zu streich 
e N. Zbischen Beile 1 und 2 von oben ist einzuschalten: „Karabiner". 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Voi ts.& Rautenber 
No. 244/4. A-rr. 1. s bes. aute 6 
Nr. 95. 
Festsetzung der Patronen-Preise. 
Berlin, den 26. April 1877. 
Uer Bezugnahme auf die Anmerkung zu §. 24 des 88 für. die sährliche bl #2c. Munition und in 
Abänderung des Erlasses vom 14. Februar 1876, No. 206, . Art. Nr. 7/76.) werden die 
Preise der Patronen 2c., welche den Kiuppen. gegen Baolld. 7 fent den elie Dor verabfolgt werden 
können, bis auf Weiteres wie folgt festgesetzt 
1 
siet arenen 3/|1 inkl. 180 rr. % P . 929 4 
us Patronen 77 
Pd oe K# 66 
Se Lchtconen #unnn inkl. 1100 Infanterie= Zündt ütchen .. . . 25 
Kavallerie-Platz Patronen inkl. 1100 Anfanterie · Zůnvh ichen 139,,50 
1000 Infanterie-Zündhütchen 1 
Anßerdem darf von den rtillerie.Depots an die Tiuppen verabfolgt werden: 
bisheriges Gewehr-Pulver zum Preise von 1¼ vt 7 
Gewehruler M/71 zum Preise von 
6 erwähnten Etats sind von den Artillerie-Depots für dieenigc Prere, Wisen, 
  
Nach §. 21 
Vochschachten ind in — welch- Über den vorgeschriebenen Prozentsat abgeliefert werden, zu vergliten: 
1000 Patronenhülsen 10 M. 
pro Ioog Packschachtelii .............. 20 - 
Diese Preise sind bei Berechnung der Muͤnitionsquantitãten, welche kür qx. Mb eingetauscht 
werden können, zu Grunde zu legen. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. ot Rautenberg. 
  
No. 896. 4. 77. Art. 1.
	        
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