Armee-Verordnungs-Mlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
11. Jahrgang. Gerlin, den 18. Mai 1677. Nr. 13.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche dieses Blattes beträgt 1.X 50 4. Abonnirt r*- werden: außerhalb bei den
mstalten und Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Nochsteatze be 69.
Bei Letzterer erfen uch er- Verkauf einzelner Nummern dielen lattes; rt prls derselben richtet 64h nach der Aygahl
der Druckbogen; seder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 7. berechn net, zials nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt i
Nr. 97.
Generalstabs-Uebungsreisen im lanfenden Jahre.
Auf den Mir Weallenen Vortrag *e Ich, daß in viesem Jahre Generalstabs-Uebungsreisen bei dem
Garde-Korps, 1., 8., 4., 5., 6., 10., 11. und 15. Armec-Korps stattfinden. Das Kriegsministerium hat
hiernach das Men zu veranla e
Straßburg i. E., den Mai 1877.
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke.
Berlin den 15. Mai 1877.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
Nr. 98.
Beränderungen in dem isherigen Berfahren des reckunngsmä t#en Nachwelses verschiedener eigener
mnahmen der Militär-Verwaltung
Berlin, den 10. Mai 1877.
In pinzur auf die Bestimmungen im §. 10 des Gesetzes vom 25. Mai 1873 (Gesetzbl. S. 113), die Rechte-
tnisse der, dienstlichen Gebrauch einer Reichs-Verwaltung bestimmten Gegenstände betreffen, so wie
olge der, u den Nachweis der Einnahmen bezüglichen Beschlüsse zum Etat der Verwaltung des eichs.
Ö 1876, sind bei Aufstellung des Etats für April 1877/78 die nachbezeichneten, bisher den betheiligten
Ausgabe.Lapiteln als Rückeinnahmen zugeführten Einnahmen:
an Miethen für die, an Servisberechtigte überlassenen Wohnungen in Dienstgebäuden,
an Pachterträ au aus Preußischen Festungsländereien 2c. und
au Verkaufs=
für kaesee Diensheferde, Chargenpferde und Remonten, sowie
für entbehrliche oder unbrauchbare Materialien, Utensilien und sonstige Gegenstände — wozn auch die in
den Militär-Magazinen aufkommende Kleie 2c. gehört —
als Einnahmen, weiche fortan zur Reichskasse fließen, bei dem Einnahme-Kapitel 9 in Ansatz
gebracht und beziehungsweise unter
Titel 2. Miethen und Pachtgelder:
a. für Wohnungen in Diehstgekänden
I. für Festungsländereien;