Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

Armee-Verordnungs-Mlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
11. Jahrgang. Gerlin, den 18. Mai 1677. Nr. 13. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der vierteljährliche dieses Blattes beträgt 1.X 50 4. Abonnirt r*- werden: außerhalb bei den 
mstalten und Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Nochsteatze be 69. 
Bei Letzterer erfen uch er- Verkauf einzelner Nummern dielen lattes; rt prls derselben richtet 64h nach der Aygahl 
der Druckbogen; seder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 7. berechn net, zials nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt i 
Nr. 97. 
Generalstabs-Uebungsreisen im lanfenden Jahre. 
Auf den Mir Weallenen Vortrag *e Ich, daß in viesem Jahre Generalstabs-Uebungsreisen bei dem 
Garde-Korps, 1., 8., 4., 5., 6., 10., 11. und 15. Armec-Korps stattfinden. Das Kriegsministerium hat 
hiernach das Men zu veranla e 
Straßburg i. E., den Mai 1877. 
  
  
  
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke. 
Berlin den 15. Mai 1877. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
Nr. 98. 
Beränderungen in dem isherigen Berfahren des reckunngsmä t#en Nachwelses verschiedener eigener 
mnahmen der Militär-Verwaltung 
Berlin, den 10. Mai 1877. 
In pinzur auf die Bestimmungen im §. 10 des Gesetzes vom 25. Mai 1873 (Gesetzbl. S. 113), die Rechte- 
tnisse der, dienstlichen Gebrauch einer Reichs-Verwaltung bestimmten Gegenstände betreffen, so wie 
olge der, u den Nachweis der Einnahmen bezüglichen Beschlüsse zum Etat der Verwaltung des eichs. 
Ö 1876, sind bei Aufstellung des Etats für April 1877/78 die nachbezeichneten, bisher den betheiligten 
Ausgabe.Lapiteln als Rückeinnahmen zugeführten Einnahmen: 
an Miethen für die, an Servisberechtigte überlassenen Wohnungen in Dienstgebäuden, 
an Pachterträ au aus Preußischen Festungsländereien 2c. und 
au Verkaufs= 
für kaesee Diensheferde, Chargenpferde und Remonten, sowie 
für entbehrliche oder unbrauchbare Materialien, Utensilien und sonstige Gegenstände — wozn auch die in 
den Militär-Magazinen aufkommende Kleie 2c. gehört — 
als Einnahmen, weiche fortan zur Reichskasse fließen, bei dem Einnahme-Kapitel 9 in Ansatz 
gebracht und beziehungsweise unter 
Titel 2. Miethen und Pachtgelder: 
a. für Wohnungen in Diehstgekänden 
I. für Festungsländereien; 
 
	        
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