Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

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ist nunmehr auch auf der Suecke zwischen Lautenthal und Silberhütte (Haltestelle bei Clausthal) für den 
allgemeinen Verkehr in regelmäßigen Beitrieb genommen. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Dresow. 
No. 749. 5. M. O. D. 8. 
Nr. 128. 
Abänderung der Instrulttonen. betreffend: 1) das Infanterie-Gewehr; 2) die Jäger-Büchse; 3) den 
Kadallerle-Karabiner M/71 nebst zugehöriger Munition. 
Berlin, den 1. Juni 1877. 
Im F. 44 der Dastruttienen sub 1 und 2 und im 8. 42 der Instruktion sub 3 sind Zeile 4 bis 8 die Worte: 
„Wird das Patronenlager durch das Schmirg eln um so viel erweitert, daß ein Cylinder von 
13, Zumw. hineingeht, so ist der Lauf vurch einen anderen zu ersetzen. Bei bieser geringen zulässigen 
Erweiterung des Patronenlagers ist es- 
zu streichen und ist dafür zu setzen: 
„Da indessen jedes auch noch so vorsichtige Schugeln zu einer Erweiterung des Palronenlagers 
beiträgt, so ist es in Rücksicht auf das im §. 3 Gesagte 
Im S. 49 der Onsteuktionen sub 1 und 2 und im §. 47 der Justruktion sub 3 sind 
ad C eile: 1 und 2 die Worte: 
ü„sich über 13,3 uw erweitert hat“ 
zu slreichen "* ist dafür zu setzen 
weit geworden ist.“ 
Ebendaselbst * 5 ind die Worte: 
„übe 44. Tiefe bat 
zu streichen um dafür zu setze 
„eine solche Tiefe thr daß die Sicherheit der Zündung beeinträchtigt eder das Abreißen des 
otrenenbülsenhens befördert wird.“ 
Auf die Sicherheit der Zündung und das Abreißen des Patronenhülsenbedens wirlen uoch 
verschiedene andere Momente ein und ist daher ein Lauf, bei welchem eine zu große Tiese der 
Aufbohrung für die Krempe der Patronenhülse vermuthet wird, zur Untersuchung an 
sub 1 eine Gewehrfabrik 
2 die Gewehfadet zu Danzig 
¾ 3 die Gewehrfabrik zu Erfurt 
einzusenden. 
KiegsMinisterium Allgemeines Kriegs-Departement. 
No. 182/5. Art. 1. v. Caprivi. Rautenberg. 
Nr. 129. 
Reglements zur Auefäßrn ng der Vorschriften im 8. 60 des Gesehe vom 25. Juni 1875, detressenr 
die Abwehr und Untekdrückung von Biehsen en für die Provinzen Sachsen und Pommern 
Berlin, den 5. Juni 162. 
Ar Stelle der in r diesseitigen Bekanntmachungen vom 23. Mai und 10. Juni pr. — Armee-Verordnungs- 
Blatt No. 13 und 14 pro 1876 — in enommenen Reglements zur Ausführung der Vorschriften im 
9 60 des Gesetzes vom 25. Juni 1875, | nd die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, in den 
rkovinzen Sachsen und Pommern sind, mit Genehmigung der Herren Minister des Innern und füc die land- 
wirthschaftlichen Angelegenheiten, neue Reglements erlassen worden, deren Bekanntmachung
	        
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