– 112 —
in der Provinz Sachsen
rurch Stück 14 des Amtsblalles der Regierung in Magdeburg,
¾ „ 14 O" 4 - in Merseburg,
14 - - - - in Erfurt;
in der Provinz Pommern
durch Stück 14 des Amtsblaltes der Regierung zu Sicttin,
2 s 1 i « i
- - zu Cöslin,
- 15 - - - zu Stralsund
erfolgt isl.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 3980. 5. 77. A. 2.
Nr. 130.
Bekleidungs-Etat für die WMilitärgefangenen.
Berlin, den 5. Juni 1877.
D. Elaspreis für ein Dutzend metallene Knöpfe zu den Oberjacken für Militärgefangene wird von 14 auf
28 Pfennige erhöhl. Diese Erhöhung gilt auch für den bereits verflossenen Theil des gegenwärtigen Kalender-
jahres.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
J. A
v. Caprivi. Blume.
No. 996. b. 77. A. 2.
Nr. 131.
Abänderung des Schemas zu den Penfions-Quittungsbüchern der Militäre-Penfionäre der Unterklassen.
Zufolge Beschlusses des Bundesrathes vom 13. März d. Is. ist das durch die Bekanntmachung vom
22. Februar 1875, betreffend die Ausführung der §§. 101—108 des Militär-Pensionsgesetzes vom 27. Juni 1871
und der §§. 15, 16 und 22 der Novelle vom 4. April 1874, vorgeschriebene Schema für die Quittungsbücher
fder Milisärpensionäre der Unterklassen durch das anliegende Schema zu ersetzen.
Der noch vorhandene Bestand an Quittungsbüchern nach dem frühern Schema kann unter Berichtigung
der Monatsbezeichnungen nach Maßgabe des neuen Schemas aufgebraucht werden.
n Betteff der Zahlungen für ras erste Vierteljahr 1877 ist für die drei Monate Januar
bis einschließlich März eine besondere Jahreszahlungs-Designation zu verwenden. Die Entnahme derselben
hat bei der nächsten Zahlung zu erfolgen, nachdem zuvor die zur Beglaubigung der Zahlung dienende Ver-
handlung unter entsprechender Aenderung des Datums ausgefüllt und vollzogen worden ist.
Berlin, den 9. Mai 1877.
Der Relchskanzler.
In Vertretung:
Eck.
Berlin, den 5. Juni 1877.
Vorstehende Bekanntmachung wird zur Kenniniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium; Departement für das Invaliden-Wesen.
v. Tilly. Hammer.
No. 846. 5. 77. D. 1. Jb.