Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

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Nr. 136. 
Beköstigung der Lazarethgehilfen. 
Berlin, den 12. Juni 1877. 
## Vermeidung vorgekommener Verschiedenheiten in der Auslegung früherer Verfügungen wird biermit 
en Lazo ilfen in allen den Fällen, in welchen dieselben an dem Mittagstische im 
l E9 sricht Fan. nähment die in ven Erlassen vom 9. Januar und 26. Mär 1875 — Armee-Verordnungs- 
2 und Nr. 7 — bezeichneten Kompetenzen Ernähet“ werden dülrfen, d. i. — soweit sie nicht mit 
ntschädigung von 20 Pf. täglich bezw. der in det 
  
ihren #ae die Garnison verlassen, — die 
letztern Verfügung bestimmte 9. uschuß. 
Die rn sämmtliche Königliche Intendanturen ergangene Verfügung vom 6. Juli 1875, No. 860. 
6. 75. M. M. wird in ihrem zweiten Theile bezüglich der wegen des Revierdienstes 2c. im Lazareth nicht 
beköstigten W 2 blerauchh abgeändert. 
- 
v. Kameke. 
  
No. 538. 2. M. M. 4. 
  
Nr. 137. 
Ginweis auf das in Hannover heransgegebene Centralblatt für Submissionen. 
Berlin, den 23. Juni 1877. 
Die Redaktion des Centralblattes für Submissionen — Hannover, Packhofsteaßek! 29 — hat sich dem 
Kriegs-Ministerium zur Veröffentlichung von Submissions- ]Di empfohl 
Die Militär-Verwaltungsbehörden, Truppentheile 2c, werden auf dieses dit unt dem Anheimstellen 
der Benutzung in den dazu geeignet erscheinenden Fällen aufmersam gemacht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 932/6. M. O. D. 4. 
Nr. 138. 
Anderweite Organisation des Militär-Banwesens. 
Berlin, den 9. Juni 1877. 
Nachdem vom 1. April d. J. ab die Mittel zu einer anderweiten Organisation des Militär-Bauwesens 
zur 55 bcstelt worden sind, ist mit deren Durchführung bereits vo- Getgangen worden 
tese anderweite Organisation hat den Zweck, die #nmüchen auten der Militr Verwaltung, 
Mefern es nicht eigentliche angsbauten oder Artilleriebauten in den Festungen sind, also die Garnison., 
b Magazin-, Train-, Gewehrfabrik-Bauten, sowie die Bauten der technischen Institute der Artillerie 
. w. dutch eigene Baubeamte, ohne fernere Mitbetheiligung der Fortiftationen und der Beamten der 
kie werwaltung (Regierungs= und Bauräthe und Distrikts--Baubeamte), zur Ausführung bringen 
zu lassen 
"5 
  
Zu diesem M sind für die Bezirke von * zwei benachbarten Armee-Korps durch Vereinigung 
d zu einem Revisions-Bezirk je ein technischer Reoisor als Intendantur- und Baurath und für jedes 
aeelolpe die erforderliche Anzahl Lokal-Baubeamte (Garnison-Baumeister und Garnison-Bau-Inspektoren) 
angestellt, und ist den letzteren die Ausführung der Bante in mehreren benachbarten Garnisonen durch 
Vereinigung derselben zu ge,einem inem Bau-Distrikt Üübertra 
Eine Uebersicht über die gebildeten Bau-Bezise und einzelnen Bau-Distrilte ergiebt die beigefügte 
Nachweisung. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 807. 6. M. O. D. 4.
	        
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