Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

— 137 — 
Armee-Verordnunge-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
11. Jahrgang. Gerlin, den 17. Juli 1677. Nr. 18. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50.4. Abonnirt kam werden: außerhalb bei den 
ostanstalten und bei den Suchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Lochstenße 69. 
Bei Letterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 J. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders elne Preisermäßigung festgesetzt ist. 
Nr. 148. 
Dislekation des Füßtlier-Bataillons des 3. Brandenburgischen Infanterie-Reglments Nr. 20. 
Berlin, den 10. Juli 1877. 
Mitelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 2. d. Mts. ist bestimmt worden, daß nach Beendigung der dies- 
jährigen Herbstübungen das Füsilier-Bataillon des 3. Brandenhurgischen. Infanterie-Regiments Nr. 20 von 
reuenbrietzen nach Wittenberg zu verlegen ist, was hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht wird. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Voigts-Rhes. 
No. 219/7. 4. 1. 
Nr. * 
Dislokation des Füftlier-Bataillons Infanterle-Regiments Prinz Friedrich der Nlederlande (2. West- 
fälischen) Nr. 15 und des 1. und 2. Bataillous 6. Westfälischen Infanterie-Regiments Nr. 55. 
Berlin, den 10. Juli 1877. 
Mineesst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 2. d. Mts. ist bestimmt worden, daß nach Beendigung der dies- 
jährigen Herbstübungen das Füsilier= Bataillon Infanterie Regiments Prinz Friedrich der Niederlande 
(2. Westfälischen) Nr. 15 von Bielefeld nach Minden, das 1. Bataillon 6. Westfälischen Infanterie-Regiments 
Nr. 55. von Minden nach Soest, das zweite Bataillon desselben Regiments von Höxter nach Bielefeld zu 
verlegen sind. — 
s Dies wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Minlsterium. 
No. 207. 7. A. 1. v. Voigts-Rhetz. 
Nr. 150. 
Dislekation des 2. Bataillons des Magdeburgischen Fuß-Artillerie-Regiments Nr. 4. 
Berlin, den 10. Juli 1877. 
Mieg Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 2. d. Mts. ist bestimmt worden, daß im Herbst vieses Jahres 
das 2. Bataillon des Magdeburgischen Fuß-Artillerie-Regiments Nr. 4 von Erfurt nach Coblenz zu verlegen 
ist, was hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht wird. 
n v * Kiegs-Minssteriun. 
J. 
No. 220. 7. A. 1. v. Voigts-Nhet.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.