Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

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Schems B. 
  
Zu . 8. 
Verzeichniß 
derjenigen Militärkinder, welche in der Zeit vom 1. April 138 bis 31. März 18.. 
werden, und für welche eine Beihilfe zur Bestreitung der Kosten des Schulunterrichts aus Militärfonds 
gewährt wird. 
die Schule besuchen 
Summe der Summe des für den 
Einheitssatz E— wiche Es sollen Betrag des Besuch der 
Anzahl des Schul- des kommenden Mittelschulen Schulgeldes in Mittel- bezw. 
Geldes in —t—1 bew höhere Mittelchulen ) s Vollsschulen böheren Bemer- 
uch der zw. pro Kopf und ulen tungen. 
  
Garnison. der vouen für den 
pro Kopf un 
Kinder. Monat. elsshhnC Anstalten Johr. im Laufe des Rechmngejatre 
würden. besuchen. zu zahlenden Schulgeldes. 
—’21 4 2 + 4 —. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Anmerkungen. 
*) Falls an dem Garnisonorte keine Mittelschulen, wohl aber höhere Schulen sich befinden, so ist der Betrag des Schulgeldes für die 
niedrigste dieser letzteren Schulen aufzunehmen und dieses unter der Rubrik „Bemerkungen“ zu erläutern. 
*# ) Es ist der Höchstbetrag der zu gewährenden Beihilfe anzugeben.
	        
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