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1861 ihte Gültigkeit verlieren, mit dem Veranlassen, dieselbe sofort und demnächst in Zwischenräumen von
sechs zu sechs Wochen bis zum 30. März 1878 durch das Amtsblatt, die Kreisblätter, geeignete Zeitungen
und uch die Ortsbehörden des dorüg. Bezirks veröffentlichen zu lassen, sowie hiernach die Einlösungs-
kassen, sämmtliche Kassen des dortigen Ressorts und die Kassen der unter Ihrer Aussicht stehenden Institute
mit “ zu versehen.
· Specalkassen geben. wie denselben wiederholt einzuschärfen ist, die von ihnen in Zahlung
angenommenen beziehungsweise eingelösten Staatspapiergeldzeichen der qu. Arten nach den Sorten getrennt
ohne Verzug an die eierungs-Hauptlasse (Landeskasse in Sigmaringen) abzuliefern. Von der letzteren
sind die Gänzichen in möglichst abgerundeten Beträgen nach den Sorten getrennt am Schluß jeder Woche
an die Kontrole der Eiaapapiere hierselbst einzusenden.
Zeset an en di achierung diee l Anerdnungen sind insbesondere auch für den Kreis Herzogthum Lauenburg
chleswig zu befolgen
Der Finanz-Minister.
Camphausen.
An sämmtliche Königliche Regierungen.
Nr. 225.
— der /, ¼, ¼ und Thalerstücke landgräflich und kurfürstlich Hessischen Gepräges 2c.
Berlin, den 13. Oktober 1877.
Die nachstehend ie Rirlulerveri ung des Herrn Finanzministers vom 4. Oktober d. Is., betreffeud
die Wfolhung der ½„ ¼, ½ und ½ een e landgräflich und kurfürstlich Hessschen epeigen, owie
der auf Grund der Fön#tzilung una Groschens geprägten Zweipfennigstücke und der auf Grund ehn-
oder Zwölftheilung des Groschens geprägten Einpfennigstücke, wird hierdurch zur Kenntniß gurazder
Kriegs-Ministerium.
« v. Kameke.
Nro. 223. 10. 77. M. O. D. 1.
Berlin, den 4. Oktober 1877.
Die Königliche Regierung beauftrage ich, sämmtliche Kussen Ihres Ressorts und der unter staatlicher
Bufsicht stehenden institute anzuweisen, die unter ihren Beständen befindlichen und demnächst weiter ei rden
¼, ¼½ u 6 Theerlä landgräflich und kurfürstlich Hessischen Gepräges, sowie die i rund
der Zehntheslnng Eroschens geprägten Zweipfennigstücke und die auf Grund von oder Zwölftheilun
des Groschens geprägten Einpfennigstlicke fortan an die nächstgelege gene Kaiserliche Postkasse, und zwar na
Sorten getrennt und in thunlichst auf Mark abgerundeten r* kassenmäßig verpackt und bezeichnet
83 baaren Ersatz abzuliefern. Die vorbezeichneten ½ Thalerstücke werden bei den Ablieferungen von den
brigen zur Eiahn gelangenden / Thalerstücken getrennt zu halten sein.
Der Finanz- Mirister.
Camphausen.
An sämmtliche Königliche Regierungen 2c.
Winter-Fahrplan der Militär-Elsenbahn.
Berlin, den 27. Oktober 1677.
Der nachstehende Winter-Fahrplan der Militär-Eisenbahn wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
LKiege Minsserium.
Kameke.
No. 1249. 10. K.M.