— 211 —
Nr. 240.
Zusammensehnug der Armee-Inspeltionen.
J% bestimme hierdurch-
Die Armee--Inspektionen werden folgendermaßen zusammengesetzt:
1. Armee-Inspektion aus dem 4., 5. und 6. Armeekorps
2. Armee-Inspektion aus dem 1., 2. und 9. Armeekorps,
3. Armee-Inspektion aus dem 7., —., 10. und 12. (Königlich Sächsischen) Armeekorps,
4. Armee-Inspektion aus dem 3., 11. und 13. (Königlich Württembergischen) Armeekorps,
5. Armee-Iuspektion ans dem 14. und 15. Armeekorps.
Den Generalinspekteur der 4. Armee-Inspektion werde Ich nach Magzabe des Bündnißvertrages vom
. * 1870 aul mit der periodischen Inspizirung des 1. und 2. Küniglich Bayerischen Armeekorps
cauftragen.
Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere bekannt zu machen, wobei Ich bemerke, daß die
General-Inspekteure und die General-Kommandos durch Mich bereits benachrichtigt sind.
Berlin, den 1. November 1877.
Wilhelm.
v. Kameke.
An das Kriegs-Ministerium.
Berlin, den 7. November 1877.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
No. 90. 11. 77. A. 1. v. Kameke.
Nr. 241.
Neue Probe einer Kaffeemühle.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß die beifolgende Probe einer Kaffeemühle bei Neu-
beschaffungen für die Armee eingeführt werde. — Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu ver-
anlassen.
Berlin, den 1. November 1877.
·
v. Kameke.
Berlin, den 7. November 1877.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee
gebracht, daß die erforderlichen Proben und Nachproben der Kaffeemühle den Keniglichen General-Kommandos
bhach erfolgter Anfertigung werden zugesandt werden.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
An das Kriegs-Ministerium.
No. 115. 11. 77. M. 0. D. 3.
. 242.
Borlage don Personal- und —. für die à la suite von Truppentheilen Kehenden
ziere 2c.
r
rt
Berlin, den 3. November 1877.
Im Aaschlaß an seine Verfügung vom 5. Mai 1873 (A.-V.-Bl. S. 134) bestimmt das Kriegs-Ministerium,
daß fortan Seitens der Truppentheile über die à la guite derselben stehenden, in etatsmäßigen Stellen
außerhalb ihres Truppentheils befindlichen Offiziere 2c. Personal- und Onalifikationsberichte nicht mehr
einzureichen sind.
Kriegs-Ministerium.
No. 540. 10. A1. v. Kameke.