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Nr. 248.
Borlage der Rauglisten.
Berlin, den 9. November 1877.
Des Liegs Miasterinm hat Geranlassung darauf hinzuweisen, daß auf Grund der Allerhöchsten Kabinets-
Da vom 11. September 1873 und der kriegseministeriellen Aveführunge Bestimmungen vom 3. Februar
874 (A.-V.-Bl. pro 1874 Nr. 2) “ sämmtlichen in der gedruckten und Ounartierliste als solche
14 asteflhcke Behörden, Truppentheile und Onstitute zur t Vorlage von -oangliten
und Ranglisten-Veränderungs-Nachweisungen auf dem Mestangemwege2 flichtet sind, und daß zu diesen
Behärden auch diejenigen rechnen sind, welche am genannten Orte hinter it „rGorwpernements und
Kommand ben unter .Gaureisenten, und Artilleriedepots“" Aufnahme ge esunden rd
Dezeen bedingt' die Aufführung einer Behörde blos im Jhs- etischen Vereichuiß des Quartier=
standes der Armee“ die oben beregte Verpsüct kins nicht.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 854. 8. A. 1.
Nr. 244.
Herausgbe einer umgeänberten Schießinstruktion für die Infanterie.
Di Berlin, den 15. November 1877.
ie Herausgabe einer neuen, mehrfache Aenderungen im Scheibenmaterial bedi enden ießinstruktion
für din -s“ ist nat dem zeluscch Tage e St genehmigt w " . Schiebiusn
rmee wird hiervon mit dem Hinzufügen i in Kenntniß g a 2 die elh inng dieser Instruktion
voranesichh spãtestens nitte Dezember erfolgen wir
F Migarun.
v. Kameke.
No. 452. 11. A 1.
Nr. 245.
Ermächtigung bdes Dr. Middenberf in Lima zur Ansstellung von Zeuguissen für Deutsche Militär-
lichtige in Pern.
In Verfolg der Bekanntmachung vom 8. August v. J. (Zentralblatt von 1876 Seite 422) wird hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Dr. Ernst Middendorf in Lima die Ermächtigung zur Ausstellung
der in F. 4I, 14. und b. des ersten Theils der Deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 bezeichneten
Zeugnisse über die Untauglichkeit bezw. bedingte Tanglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen Tonhelst
worden ist, welche ihren — Anfenthalt in Pern haben.
Verlin, den 23. August
Der Reichskanzler.
In Bathzetuns ·
in, den 6. November 1877
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit im Anschluß an vie diesseitige Veröffentlichan vom
17. August v. 2 — Nr. 18 des “ J t — zur 7% d Armee gebracht. 6
Kriegs-Mini iseerium: Allgemeines Leiche-Deportement.
kSEl Boigts-Rhetz. aprivi.
No. 147. 11. A. 1.