Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

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Tauglichkeit zum Dieust mit der Waffe bei den Elsenbahntruppen. 
Berlin, den 18. Januar 1877. 
Die Tauglichkeit zum Dienst mit der Waffe bei den Eisenbahntruppen setzt die Fähigkeit des Unterscheidens 
der Farben „Roth, Grün und Weiß“ voraus. 
Es ist diese Festsetzung als Anmerkung zu # Ze. in die Rekrutirungs-Ordnung aufzunehmen. 
Kriegs-Mirnisterium. 
v. Kameke. 
No. 376. 1. 77. A. 1. 
Nr. 25. 
Verpflezung arretirter Lazareihgehilfen. 
. Berlin, den 31. Januar 1877. 
Die im Arrest besindlichen Lazareihgehilfen erheten. die ihnen zustehenden Natural-Verpflegungs. Gebührnisse, 
bezichungsweise auch das Mittagessen, ohne Rücksicht auf die Art des Arrestes von ehre Truppentheil. 
Die Kesien des Mittlagessens sind bei gelindem Arrest aus der nach dem Erlasse vom 9. Januar 1875 
(Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 2 für 1875) bei unterbliebenem Natural-Empfang im Lazareth aus Lazareth= 
sonds zahlbaren Enischädigung von 20. Pf. täglich und soweit diese nicht zureicht, aus der Löhnung zu bestreiten. 
Bei mittlerem und strengem Arrest ist auch für Lazarethgehilfen zur Hesreitung, der zuständigen 
Verpflegung neben der schweren Brot-Portion nur die Arrestaten-Löhnung versügbar (Militair-Strafvoll- 
streckungs-Reglement §§. 18 und 19.) 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 246. 12. 76. M. M. A. 
Nr. 26. 
Einführung der Unterjacken und Unterhoses für die Keedens-azareshe und einzelne Bestimmungen 
ber Krankenkleider. 
Berlin, den 1. Februar 1877. 
Die bereits seit dem Jahre 1870 bei den Lazarethen in Gebrauch gewesenen Unterjacken von Parchent werden 
jetzt Fftniio“ eingeführt und zwar mit zwei Garnituren auf 15% der Normalkrankenzahl zu einer Tragczcit 
von ahren. 
er hiernach etwa noch erforderliche Bedarf ist aus den Dispositions-Beständen der Militair-Medicinal= 
Abtheilung zu entnehmen. Für künftige Neubeschaffungen werden besondere Proben erfolgen. 
ine Nachweisung, aus welcher die Normalkrankenzahl der baretbe, der zeitige Bestand an Unter- 
jacken und der aus obigen Beständen entnommene Mehrbedar, ersichtlich ist, haben die Intendanturen der 
enannten Abtheilung einzusenden. Ergeben sich bei einzelnen Lazarethen Bestände über den obigen Etat, so 
1 solche an andere Lazarethe abzugeben. 
er werden für die Friedens-Lazarethe Unterhosen eingeführt und zwar nach der Prebe für Fuß- 
truppen. Um die Unterhosen der Lazarethe leicht von denen der Truppen unterscheiden zu können, ist der Bund 
der Unterhose, ein Centimeter von oben, einmal ringsherum mit rothem Garn zu steppen. Die erste Aus- 
stattung der Laparethe erfolgt auf das Anderthalbfache der Normalkrankenzahl, wie bei den Hemden. 
Mit Rücksicht auf die Prin ge Bewegung der Lazarethkranken ist die Tragegeit einer Unterhose vor- 
läufig auf 3 Jahre festgesetzt. Die fendarkurt haben den ersten Bedarf an Unterhosen für ihren Korps- 
Bereich zu beschaffen und die Kosten auf Titel 15 Kapitel 29 pro 1876/77 anzuweisen, sowie der Militair- 
Medizinal-Abtheilung anzuzeigen. 
ei Verabkeichunß, von Unterhosen an die Lazarethkranken kann das Parchentfutter in den Kranken- 
besen iunsth wegfallen. Nach Verbrauch der Bestände, werden nur einfache von oben herab bis unterhalb 
des Gesäßes mit grauer Leinwand gefütterte Lrenoe beschafft. 
gas an mit Parchent gefütterten Krankenröcken von 30 auf 50% erhöht. 
  
Dagegen wird der Prozent
	        
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