Bei den reitenden Batterien . . mindestens je 25 Rekruten.
Bei den Übrigen Feld.Batterien mmindestens je 20
Bei den Bataillonen des Fuß-Artillerie-Regiments Nr. 15 und dem 2. Bataillon
des Rheinischen Fußeklptillerie Regiment Nr. je 200
Bei den übrigen Fuß-Artillerie-, den Pionier= und den Eisenbahn-Bataillonen je 100
Bei jeder Train-Kompagnie
au dreijãhriger altiver Dienstzeit... mmmindestens 15 -
zu halbjähriger aktiver Dienstzeit im Herbst dieses und im Frühjahr künftigen 44
a res EEIEIEIEIIIIIEIEIIIIIEEIIEIEIIEIEIIEIIEIEIIIIIE -
2) An Detenomie-Hondwerlern haben sämmtliche Truppen mindestens ½/ der etatsmäßigen Zahl ein-
ustellen.
8) Pusewen rücksichtlich einzelner Truppen eine Modifikation der vorstehenden Zahlen nothwendig werden
sollte, ermächtige Ich das Kriegs-Ministerium zu bezüglichen Anordnungen.
4) Die Einstellung der Rekruten zum Dienst mit der Waffe hat bei sämmtlichen Truppentheilen nach
näherer Anordnung der diesen Truppentheilen vorgesetzten General--Kommandos in der Zeit vom
3. bis 8. November d. Is., diejenige der im nächsten Frühjahr einzustellenden Trainsoldaten am
1. Mai künftigen Jahres zu erfolgen.
i für die Unteroffizier-Schulen, sowie die zum Dienst ohne Waffe ausgehobenen Rekruten
sind am 1. Oktober d. Is. eingustellen.
Das Kriegs-Ministerium hat das hiernach Erforderliche zu veranlassen.
Berlin, den 25. Januar 1877.
Wilhelm.
v. Kameke.
An das Kriegs-Ministerium.
Berlin, den 25. Januar 1877.
Zur Ausführung vorstehender Allerhöchster Kabinets-Ordre wird das Folgende festgesetzt:
Entlassungstag ist verjenige Tag, mit welchem das Ausscheiden aus der Verpflegung stattfindet, an
welchem daher die resp. Mannschaften keine Verpflegung mehr erhalten.
Bei Bestimmung des Entlassungstermins der als Burschen abkommandirten Mannschaften ist auf die
diensttichen Funktionen der betreffenden Hffhtiere billige Rücksicht zu nehmen.
" Hinsichtlich der Einstellung Drei= und Vierjährig-Freiwilliger wird auf die 88. 65, 7 al. 3 und 84, 2
der Ersab-Ordnung Bezug genommen.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
ad l.
No. 887. 1. 77. A. 1.
Nr. 34.
Verleihung der Laudwehr-Dienstauszelchnung I. Klasse.
Berlin, den 8. Februar 1877.
In Ergänzung des | 3, 3 der Anlage 2 zur ondmehr= Orrnung wird hierdurch festgesetzt, daß den Listen
verjenigen zur I. Klasse der Lanpwehreienstkuo.eichnung in Vorschlag zu bringenden Offiziere und Sanitäts-
Offiziere, welche wegen Unabkömmlichkeit hinter die letzte Jahresklasse der Landwehr zurückgestellt sind,
besondere Berichte der Landwehr-Bezirks-Kommandos beigefügt werden, die in ausführlicher Weise darlegen,
wodurch die Betreffenden auch während der Zeit ihrer Unabkömmlichkeit ein besonderes reges Interesse für
den Dienst bethätigt haben.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. W7. 1. 77. A. 1.