Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

Beilage zu Nr. 4 des Armee= Verordnungs-Blattes pro 1877. 
Zusammenstellung 
der für die Kommandirungen z2c. zun aenbenlnr maßgebenden Bestimmungen. 
— Februar 1877. — 
nterie-Bataillons und Zusammensetzung desselben. 
den Zweck, die Gleichförmigkeit und Uebereinstimmung im Dienst 
zu befördern. 
beträgt: 
I. Zweck des 
     
  
      
und in den 
D 
    
des 
  
    
   
     
   
   
resp. Unter-Aerzte, 
3 
—————— 
Hffiier, Assistenz-Aerzte und den Zahlmeister. 
sich das Lehr-Infanterie-Bataillon jedoch nur während der Dauer 
Wongsgein 
bleibt dagegen nur ein Stamm formirt in der Stärke von: 
der in 
-—— 
    
1— 
— 
—— 
8 Offizier- 2c. Burschen. 
des Bataillons zur Uebun erfolgt in der Regel Mitte April, 
Stamm-Kompagnie gegen Ende des Monats September unt 
2 
die Reduktion 
auf 
p. zum allgemeinen 
des Lehr-Infanterie-Bataillons resp. des Königlichen 
iegs-Ministerium bestimmt und durch das ArmeeVer- 
wird auf Antra 
durch das 
    
   
alljährlich zu kommandirenden Offiziere und Mannschaften zer- 
und zwar: 
nur die Uebungs-Periode durchmachen, 
nach absoloirter Uebung noch auf weitere 12 Monate, mithin bis zum Schluß 
Uebungszeit beim Lehr-Infanterie--Bataillon verbleiben. 
II. Auswahl der Mannscha 
fte 
Die zum Lehr-Infanlerie-Bataillon zu kommandirenden Mannschaften müssen sich vurchaus tadellos 
zefnht bobe mds nach allen Richtungen hin gut ausgebildet sein. 
die Uebungszeit kommandirten Leute sind aus den im zweiten Jahre dienenden Mann- 
schaften, 27 zum Stamm kommandirten, wenn irgend möglich, aus der Zahl derer auszuwählen, welche 
entweder schon eine Kapitulation eingegangen sind, oder zum Abschluß einer solchen sich bereit ertlärt haben 
zum 
fallen hiernach in 
a) in 
b) in 
der
	        
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