Beilage zu Nr. 4 des Armee= Verordnungs-Blattes pro 1877.
Zusammenstellung
der für die Kommandirungen z2c. zun aenbenlnr maßgebenden Bestimmungen.
— Februar 1877. —
nterie-Bataillons und Zusammensetzung desselben.
den Zweck, die Gleichförmigkeit und Uebereinstimmung im Dienst
zu befördern.
beträgt:
I. Zweck des
und in den
D
des
resp. Unter-Aerzte,
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Hffiier, Assistenz-Aerzte und den Zahlmeister.
sich das Lehr-Infanterie-Bataillon jedoch nur während der Dauer
Wongsgein
bleibt dagegen nur ein Stamm formirt in der Stärke von:
der in
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1—
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8 Offizier- 2c. Burschen.
des Bataillons zur Uebun erfolgt in der Regel Mitte April,
Stamm-Kompagnie gegen Ende des Monats September unt
2
die Reduktion
auf
p. zum allgemeinen
des Lehr-Infanterie-Bataillons resp. des Königlichen
iegs-Ministerium bestimmt und durch das ArmeeVer-
wird auf Antra
durch das
alljährlich zu kommandirenden Offiziere und Mannschaften zer-
und zwar:
nur die Uebungs-Periode durchmachen,
nach absoloirter Uebung noch auf weitere 12 Monate, mithin bis zum Schluß
Uebungszeit beim Lehr-Infanterie--Bataillon verbleiben.
II. Auswahl der Mannscha
fte
Die zum Lehr-Infanlerie-Bataillon zu kommandirenden Mannschaften müssen sich vurchaus tadellos
zefnht bobe mds nach allen Richtungen hin gut ausgebildet sein.
die Uebungszeit kommandirten Leute sind aus den im zweiten Jahre dienenden Mann-
schaften, 27 zum Stamm kommandirten, wenn irgend möglich, aus der Zahl derer auszuwählen, welche
entweder schon eine Kapitulation eingegangen sind, oder zum Abschluß einer solchen sich bereit ertlärt haben
zum
fallen hiernach in
a) in
b) in
der