Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

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neral-Militair-Kasse für Rechnung desjenigen Bataillons eingezogen, welches die Regimentsfonds verwaltet 
und dem Lehr-Infanterie-Bataillon namhaft zu machen ist. 
IX. Offizier= 2c. Burschen. 
Die Offizier= r. Burschen stehen außer Reih und Glied, sie werden daher zu den Exerzirübungen 
nicht herangezogen, haben jedoch an den Schießlbungen des Lehr-Infanterie-Bataillons Theil zu nehmen. 
Die Mimmition für die Offizier-Burschen ist vom Lehr-Infanterie-Bataillon zu liquidiren, auch hat 
letzteres denselben die Löhnung zu zahlen. 
Die Burschen sind mit nachstehenden Bekleidungs= und Ausrüstungs-Gegenständen zu versehen 
und zwar: 
2 Feldmützen — eine gute zum Ausgehen am Sonntag, eine im gewöhnlichen Dienst zu tragen, 
3 Waffenröcke, einer zu Paraden und Sonntags, einer zum Ausgehen, einer im Haus und 
zum gewöhnlichen Dienst zu tragen 
8 albinden. den Garnituren des Poffenrock entsprechend, 
3 Paar Tuchfosen, desgleichen, 
2 Paar grauleinene Ket 
1 Paar weißleinene Hosen zur Parade, 
1 Drillichjacke, 
1 guter Mantel, 
2 Paar Unterhosen, · 
1 Tuchhandschuhe, (nur für die zum Stamm Kommandirten erforderlich), 
  
1 Helm mit Zubehör, 
1 Tornister mit Zubehör, 
1 Mantelriemen 
1 Lelbriemen mit Schloß, 
1 Brodbentel, 
2 Säbeltroddel (eine zur Parade), 
2 Patronentaschen, 
1 Gewehrriemen, 
1 Bisirkappe, 
1 Hochgeschir- 
1 Paar Kochgeschirr-Riemen, 
1 Paar gute Stiefel, 
1 Paar gute Schuhe, fr. sub No. V. 
2 gute Hemden, 
1 Angzieher, 
1 Mündungsdeckel, 
1 Seitengewehr, 
1 Soldbuch, 
Gesangbuch und 
Schießbuch. 
ich der zum Stamm Kommauvirten finden die sub V gegebenen Bestimmungen analoge 
–——„ 
  
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Anwendung.
	        
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