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neral-Militair-Kasse für Rechnung desjenigen Bataillons eingezogen, welches die Regimentsfonds verwaltet
und dem Lehr-Infanterie-Bataillon namhaft zu machen ist.
IX. Offizier= 2c. Burschen.
Die Offizier= r. Burschen stehen außer Reih und Glied, sie werden daher zu den Exerzirübungen
nicht herangezogen, haben jedoch an den Schießlbungen des Lehr-Infanterie-Bataillons Theil zu nehmen.
Die Mimmition für die Offizier-Burschen ist vom Lehr-Infanterie-Bataillon zu liquidiren, auch hat
letzteres denselben die Löhnung zu zahlen.
Die Burschen sind mit nachstehenden Bekleidungs= und Ausrüstungs-Gegenständen zu versehen
und zwar:
2 Feldmützen — eine gute zum Ausgehen am Sonntag, eine im gewöhnlichen Dienst zu tragen,
3 Waffenröcke, einer zu Paraden und Sonntags, einer zum Ausgehen, einer im Haus und
zum gewöhnlichen Dienst zu tragen
8 albinden. den Garnituren des Poffenrock entsprechend,
3 Paar Tuchfosen, desgleichen,
2 Paar grauleinene Ket
1 Paar weißleinene Hosen zur Parade,
1 Drillichjacke,
1 guter Mantel,
2 Paar Unterhosen, ·
1 Tuchhandschuhe, (nur für die zum Stamm Kommandirten erforderlich),
1 Helm mit Zubehör,
1 Tornister mit Zubehör,
1 Mantelriemen
1 Lelbriemen mit Schloß,
1 Brodbentel,
2 Säbeltroddel (eine zur Parade),
2 Patronentaschen,
1 Gewehrriemen,
1 Bisirkappe,
1 Hochgeschir-
1 Paar Kochgeschirr-Riemen,
1 Paar gute Stiefel,
1 Paar gute Schuhe, fr. sub No. V.
2 gute Hemden,
1 Angzieher,
1 Mündungsdeckel,
1 Seitengewehr,
1 Soldbuch,
Gesangbuch und
Schießbuch.
ich der zum Stamm Kommauvirten finden die sub V gegebenen Bestimmungen analoge
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