Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

2) Als „Total-Versager“ sind solche Patronen zu bezeichnen, welche nach zweimaligem Abdrülcken in 
einem Gewehre und alsdann nach abermaligem dreimaligen Abdrücken in einem andern bisher 
als tadellos bekannten Gewehre nicht losgegangen sind. 
3) In der Rubrik „Unbrauchbare Patronen“ sind diejenigen zu führen, welche wegen unrichtiger 
äußerer Abmessungen nicht ladefähig sind beziehungsweise nicht ganze oder gequetschte Hülsen haben, 
sowie solche, in denen das Zündhülchen oder das Geschoß fehlt. 
Ferner wird festgesetzt, daß die Eingangs gedachten Beilagen F. und G. nach Analogie der 
Schemas C. und E. noch durch Ort, Datum, sowie Namen und Charge an betreffender Stelle 
zu vervollständigen sind. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Voigts-Rhetz. v. Caprivi. 
No. 167. 1. 77. A. 1. 
Nr. 48. 
Berlegung des Termins zur Einsendung der Zusammenstellung Üüber die mit Abdeckereien 2c. wegen 
Ueberlassung von Pferdekadavern abgeschlossenen Kontrakte. 
Berlin, den 21. Februar 1877. 
Der im 8. 47, alinea 4 des Reglements über die Remontirung der Armee auf den 1. Mätz festgesetzte 
Termin zur Einsendung der Zusammenstellung Über die mit Abveckereien 2c. abgeschlossenen Kontrakte wegen 
Ueberlassung von Pferdekadavern wird in Folge Verlegung des Etatsjahres auf den 1. Juli eines jeden 
Jahres festgestellt. 
Kriegs-Ministerium; Abtheilung für das Remonte-Wesen. 
v. Nauch. v. Uslar. 
Nr. 299. 2. 77. A. f. R. 
Nr. 49. 
Ergänzungen und Abänderungen der Instruktlon zur Ausführung der ärzilichen Rapport= und 
Berlchterstattung vom Jahre 1873. 
Berlin, den 12. Februar 1877. 
Die als besondere Beilage angeschlossene Zusammenstellung der die Instruktion zur Ausführung der äcztlichen 
Rapport= und Berichterstattung abändernden, beziehungsweise ergänzenden Bestimmungen ist der bezüglichen 
Instruktion (Beilage zu Nr. 6 des Armee-Verordnungs-Blattes, Jahrgang 1878) beizufügen. 
Kriegs-Ministerium; Militair-Medizinal-Abtheilung. 
in e. Loewer. 
No. 470. 2. 77. M. M. A. 8s 
Hierzu eine Beilage.
	        
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