Zu Seite 1 ad I., Absatz 4, Zeile 1.
Aus der Verflgung vom 7. 2. 76, Nr. 705. 1. 76. M. M. A.
Diejenigen Kranken des Armee-Korps, welche während ihres Krankseins aus der Kopfstärke ihres
Truppentheils ausscheiden und Passanten des Armee-Korps werden, müssen als solche im Innern des Rapports
in derselben Rubrik, in welcher sie als anderweitig abgegangen“ abeeff rt werden, wieder in Zugang erscheinen.
Kriegs-Ministerium; Militair-Medizinal-Abtheilung.
Zu Seite 1 ad I., Absatz 4, Zeile 1.
Aus der Verfgung vom 8. 2. 76, Nr. 706. 1. M. M. A.
Die auf die Passanten anderer Armee-Korps bezüglichen Fbten und Angaben sind nur auf der
ersten Seite des Rapportschema (1. b) in der hierfür bestimmten Rubrik, jedoch nicht auf den folgenden
Seiten unter der Uebersicht der im Lazareth und Revier behaudelten eiien zu berücksichtigen.
Kriegs-Ministerium; Militair-Medizinal-Abtheilung.
Zu Seite 1 ad I., Absatz 4, Zeile 1.
Den 16. Dezember 1874.
Im Sirnne der militairärztlichen Rapport= und Berichterstattung sind auch die den Truppentheilen,
sei es auf längere, sei es auf kürzere Zeit, Attachirten stets als Passanten zu betrachten und demgemäß in
den betreffenden Rapporten 2c. zu n hren.
Kriegs-Ministerium; Militair-Medizinal-Abtheilung.
No. 423. 12. 74. M. M. A.
Zu Seite 1 ad I., Absatz 4.
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ie Za er au eite e apports numerisch aufgeführten „Passanten des Korps“ muß se er-
Lede mit der 4 der in der Uebersicht der erahe erläuterten Lemen? überlesiuts, denn die
auf Seite 1 nach Truppengattungen vertheilten Passanten des Korps werden in der Uebersücht der
Krankheiten nach Garnisonen vertheilt, so daß für die jedesmalige Anführung der Passanten auf Seite 1
und in der Uebersicht nur Hieenigen Übrig bleiben, welche auf Seite 1 nach Truppengattungen nicht
vertheilt werden konnten (also auch Reservisten, Wehrleute 2c.).
2) Von den namentlichen essanten-Verzei nissen werden zwar, wie bestimmt, jetzt nur die betreffenden
Coupons eingereicht, es fehlt aber auf vielen derselben die, event. auf die Rückseite des Coupons zu setzende
Unterschrift des betreffenden Berichterstatters nach Ort, Datum und Charge, aus welcher ersichtlich ist,
in welchem Lazareth der betreffende Kranke behandelt worden ist.
8) Erfolgte der Eintritt in die Armee als ein. resp. dreijährig Freiwilliger, so kann allerdings der Mann
nicht als „ausgehoben im Bezirk der Brigade“ aufgeführt werden; um jedoch ersichtlich zu machen, aus
welchem Brigade-Bezirk derselbe stammt, ist die Rubrik des letzteren demnach auszuflillen und die Worte
aausgehoben im“ resp. „ein= oder dreijährig“ zu vurchstreichen.
4) In den namentlichen Passanten-Verzeichnissen ist die Rubrik „Name der Krankheit“ und „Nr. der Krank-
heits-Uebersicht" häufig nicht dem Wortlaute der genannten Ueberschrift gemäß ausgefüllt.
5) Aehnliche unvollständige Ausfüllungen finden sich noch mitunter auf den Zählkarten bei Angabe des
Brustumfanges und des Grades der Invalidität resp. Dienstuntauglichkeit. Bei Letzterer ist nicht nur der
betreffende Paragraph der Instruktion für Militairärzte anzuführen, sondern auch die Krankheit 2c. selbst
u nennen.
6) Unter „Invaliden“ auf Seite 1 des Rapports sind nicht einzelne in den Lazarethen etwa behandelte
invalide Mannschaften 2c. (biese werden als Passanten geführt), sondern Invaliden-Kompagnien zu
verstehen, welche, wie auf Seite 1 vorgedruckt ist, eine bestimmte Kopfstärke haben.
" Kriegs-Ministerium; Militair-Medizinal-Abtheilung.
JNo. 617. 11. M. M. A.
Zu Seite 1 ad I., Absatz 6, Zeile 2.
Den 28. Oktober 1874.
Unter Präsenzstärke im Sinne der militairärztlichen Rapport= und Berichterstattung ist diejenige
Truppenstärke zu verstehen, welche in dem, von der betreffenden Rapporterstattung umfaßten Zeitraum in der